Zwei Ehepartner waren bisher beide berufstätig und verdienten ungefähr gleich viel, deshalb wählten sie auch beide Steuerklasse IV. Wenn nun einer der beiden arbeitslos würde, wäre es dann empfehlenswert die Steuerklasse zu wechseln, also III und V?
Wenn ja, wer sollte welche wählen?
Sollte man dabei in die Entscheidung mit einbeziehen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der nun arbeitslose Ehepartner relativ schnell wieder eine Stelle finde?
Zwei Ehepartner waren bisher beide berufstätig und verdienten
ungefähr gleich viel, deshalb wählten sie auch beide
Steuerklasse IV. Wenn nun einer der beiden arbeitslos würde,
wäre es dann empfehlenswert die Steuerklasse zu wechseln, also
III und V?
Im Prinzip ja, da dass Arbeitslosengeld vom Netto abhängt, allerdings nützt es nichts, wenn man dies erst kurz vor der Arbeitslosigkeit änderte. Genaue Gesetzesstelle ist mir gerade nicht bekannt.
Wenn ja, wer sollte welche wählen?
Sollte man dabei in die Entscheidung mit einbeziehen, wie groß
die Wahrscheinlichkeit ist, dass der nun arbeitslose
Ehepartner relativ schnell wieder eine Stelle finde?
Dies sollte man aus oben genannten Gründen langfristig so machen. Wenn bspw. einer Beamter oder im öffentlichen Dienst ist, dann ist dessen Chance auf Arbeitslosigkeit je eher gering. Derjenige mit der höheren Gefahr sollte dann die 3 wählen. Vielleicht sollte er sich auch noch diverse Freibeträge eintragen lassen (soweit vorhanden).
Vielleicht fragt man auch seinen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein.