Behandlung Firmen-Kfz nach Unfall

Hallo,

folgend angenommener Sachverhalt:
• Das Kfz eines Selbständigen ist komplett abgeschrieben; Buchwert 1€
• Das Kfz erleidet in 12/2008 nach fremdverschuldeten Unfall wirtschaftl. Totalschaden;
• Aus dem Gutachten:

  • 6.850€ von der gegnerischen Versicherung werden erstattet
  • 850€ Restwert verkauft an Dritte
    • Kauf des gleichen Modells (gebraucht; Bj. 1999/115Tkm)in 2008 für 8.300€ als Firmen-Kfz.

Meine Fragen:

  1. Wie wären die Buchungen zu gestalten (EÜR – SKR03)
  2. Normalerweise würde ich annehmen:
  • 7.700€ als Einnahme in 2008 aus KoA 2742 - Versicherungsentschädigungen
  • KoA 4832 (2 Jahre); AfA 2008: 346€; AfA 2009: 4.152€; AfA 2010: 3.802€
  1. Wird der Selbständige aus diesem unverschuldeten Unfall in 2008 mit dieser Betrachtungsweise nicht über Gebühr belastet?
  2. Wäre es nicht korrekt, wenn es hier einen wertneutralen Austausch gibt, d.h. 7.700€ aus Versicherungsentschädigung werden der Austauschbeschaffung von 8.300€ gegen gerechnet, sodass 800€ als Sonder-AfA gebucht werden können. „Milch-Mädchen-Rechnung“?
  3. Welche Möglichkeiten hätte der Selbständige alternativ?

Danke und schöne Grüße
Dieter

Moin,

also ich versuch’s mal (mit der Bitte um Korrektur oder Ergänzung)

In diesem Fall kann die sogenannte aufgedeckte stille Reserve auf das angeschaffte funktionsgleiche Ersatzwirtschaftsgut angerechnet werden.

Sprich von den Anschaffungskosten i.H.v. 8.300 € wird die Versicherungsentschädigung i.H.v. 6.850 € und der Veräußerungserlös i.H.v. 850 € abgezogen, so dass noch 600 € übrigbleiben. Dieser Betrag bildet die Bemessungsgrundlage der AfA für den „neuen“ PKW".

So mit ist eine übervorteilter Nachteil hier nicht gegeben, denn man bekommt ja noch ein bisschen AfA-Volumen dazu.

Hier mal nachzulesen:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r6.6…
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin6…

Buchungssätze (SKR03 hab’sch net im Kopp):

Anlagenabgang 1€ an PKW 1€

folgende BS zum besseren Verständnis (des Betriebsprüfers :wink:

Bank 6.850 € an Erträge aus Versicherungsentschädigung 6.850 €
Bank/Kasse/Forderungen 850€ an Erträge aus Anlagenverkäufe 850€
PKW 8.300 € an Kasse/Bank/Verbindlichkeiten 8.300 €
Versicherungsentschädigigung 6.850 € an PKW 6.850 €
Erträge aus Anlagenverkäufe 850€ an PKW 850 €

Da der Wert des PKW’s nun 600 € beträgt, handelt es sich um ein GWG und gehört somit in den Sammelposten GWG. Dieser wird über 5 Jahre abgeschrieben.

AfA 120 € an GWG Sammelposten 120 €

Viele Grüße
e

Hallo experttobe,

vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Information.

Da ich mich erst seit kurzem mit dem Thema der E-Ü-R beschäftige, sind mir die ein oder anderen Vorgehensweisen noch nicht so geläufig.

Danke nochmals und einen schönen Sonntag!