Umsatzsteuer für Freiberufler in der Medienbranche

Freiberufliche Journalisten berechnen ihren Auftraggebern auf ihre Leistung nicht 19%, sondern 7% Umsatzsteuer. Ich habe jetzt von Berufen im Medienbereich gehört, in denen die Freiberufler jedoch nicht eindeutig eine kreative Leistung erbringen (wie das Herstellen einer Dokumentation beispielsweise), sondern die kreative Leistung anderer begleiten und eher konzeptionell und beratend arbeiten. Müssen sie dann 7% oder 19% in Rechnung stellen? Können sie das durch die Angabe einer Tätigkeitsbezeichnung auf der Rechnung u.U. selbst entscheiden? Und kann es sein, dass das Finanzmat bei der Besteuerung den gewählten Umsatzsteuersatz von 7% ablehnt und 19% einfordert? Hat jemand davon gehört?
Viele Grüße Maku

Servus,

Hat jemand davon gehört?

Ja. Auch davon gelesen. Zum Mitlesen hier § 12 Abs 2 UStG:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html

Alles, was da nicht drin steht, ist entweder USt-frei oder zu 19% steuerpflichtig.

Du siehst beim Lesen, daß es kein Wahlrecht gibt. Entscheidend ist, ob die Leistung zu einem Werk führt, das urheberrechtlich geschützt ist oder geschützt sein kann. Wenn das nicht der Fall ist, geht es um 19% USt.

Wenn sich bei der Veranlagung oder bei einer Prüfung zeigt, daß die USt zu niedrig berechnet und abgeführt worden ist, wird die Differenz nachgefordert. Es ist dann Sache des Steuerpflichtigen, diese vom Auftraggeber einzufordern - falls das überhaupt möglich ist, hängt u.a. davon ab, wie genau das Honorar vereinbart worden ist.

Schöne Grüße

MM