Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeiträge

Was bedeutet folgender Passus in einem Steuerbescheid vom Finanzamt:

„Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtsgrundlage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt.
Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge i.H.v. 177€ kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären kann, was damit gemeint ist.
Kann es sein, dass es sich dabei um die Zulage für die Riester-Rente handelt?

Moin,

"Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der
abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtsgrundlage 2004
zu einem günstigeren Ergebnis führt.

=> im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wird anhand von 2 bzw. 3 Berechnungsarten ermittelt, welche Variante für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Deswegen auch der Begriff „Günstigerprüfung“. In diesem Fall ist die alte Fassung der Berechnung steuerlich günstiger. Kaum zu glauben, aber tatsächlich ein Vorteil für den Steuerpflichtigen.

Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten
Altersvorsorgebeiträge i.H.v. 177€ kommt nicht in Betracht,
weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch
günstiger ist."

=> Hier geht es tatsächlich um die Riester-Rente. Und auch hier die gewählte Variante für den Steuerpflichtigen von Vorteil.

Im Übrigen spuckt jedes gute Steuerprogramm teilweise recht detailverliebte Erläuterungen aus. Anhand dieser kann man dann sehen, was wie von Vorteil ist. Und man kann auch so den richtigen Steuerbescheid überprüfen, was man durchaus tun sollte.

Schöne Grüße
e