Handwerkerrechnung für Mieter

Hallo, gesetzt dem Fall, ein Vermieter führt in der Nebenkostenabrechnung für 2008 die Handwerkerrechnungen anteilmäßig für den Mieter auf, kann der Mieter diese Summen in seiner Erklärung für 2008 absetzen oder erst in 2009, wenn monatlich Nebenkostenpauschalen gezahlt wurden?

Moin,
also in erster Linie gilt das sogenannte Zufluss-/ Abflussprinzip. Heißt, wenn die Rechnung gezahlt ist, kann der Lohnanteil aus der Handwerkerrechnung steuermindernd angesetzt werden.

Die Rechnung wurde in 2008 gezahlt. Somit ist diese in den Nebenkosten, die in 2008 gezahlt wurden enthalten. Es ist hier hilfreich, sich vom Vermieter dies bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigung der Steuererklärung beizulegen.

Viele Grüße
e