Ausländische Umsatzsteuer

Hallo,

ein vorsteuer-abzugsberechtigter Geschäftsmann fährt ins nahe EU-Ausland um dort seinen Geschäften nachzugehen. Dabei fallen natürlich Ausgaben an. Wie verfährt man jetzt mit der ausländischen Umsatzsteuer ? Wie wird das verbucht ?

Ich bin für jeden hilfreichen Hinweis dankbar.

Gruß

Nordlicht

Servus,

grundsätzlich gibt es für solche Fälle Vorsteuervergütungsverfahren, die jeweils von einer zentralen Behörde in den jeweiligen Ländern verwaltet werden. Hier sind die Adressen:

http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…

Vorsicht, nicht alle Vorsteuerbeträge können vergütet werden - viele Ausnahmen gibt es gerade bei PKW- und Reisekosten. Außerdem spielen auch Mindestbeträge eine Rolle. Eine Zusammenstellung zu dem Thema nach Ländern gibts z.B. hier:

http://www.fgs.de/kompetenzfelder/vorsteuerverguetun…

Schöne Grüße

MM

… das war genau das, was ich wissen wollte.

Gruß

Nordlicht