Hausnebenkosten steuerlich absetzen

Hallo,
jemand besitzt ein Mehrfamilienhaus und bewohnt 20% der Wohnfläche selbst, die restlichen 80% vermietet er. Alle absetzbaren Kosten (auch die Nebenkosten wie Heizung und Wasser) verteilt er im Verhältnis 20:80 und setzt die 80% steuerlich ab.
Die Abrechnung der Nebenkosten mit seinen Mietern rechnet er aber mit einem anderen Verteilungsschlüssel ab, z.B. die Wasserkosten nach tatsächlichem Verbrauch oder die Heizkosten zu 50% nach Fläche und zu 50% nach Verbrauch.
Somit entsteht im konkreten Fall eine Differenz zwischen den absetzbaren Kosten und den eingenommenen Nebenkosten zu Gunsten des Vermieters, kurz gesagt er setzt mehr ab als er Nebenkosteneinnahmen hat.
Ist das so zulässig oder muß er hier auf der steuerlichen Seite die gleichen Verteilungsschlüssel anwenden wie er dies bei der Nebenkostenberechnung macht.

Gruß FP

Vermietung und Verpachtung Nebenkosten
Hi,

also:
Die umgelegten Umlagen sind Einnahmen in der Höhe, wie sie vereinnahmt werden.

Als Werbungskosten abziehbar sind die damit zusammenhängenden Werbungskosten, also die umlagefähigen Aufwendungen soweit sie mit der Vermietung zudammenhängen. Diese sind auf jeden Fall durch die tatsächlich bezahlten Beträge begrenzt.

Somit entsteht im konkreten Fall eine Differenz zwischen den
absetzbaren Kosten und den eingenommenen Nebenkosten zu
Gunsten des Vermieters, kurz gesagt er setzt mehr ab als er
Nebenkosteneinnahmen hat.
Ist das so zulässig oder muß er hier auf der steuerlichen
Seite die gleichen Verteilungsschlüssel anwenden wie er dies
bei der Nebenkostenberechnung macht.

eigentlich ist der gleiche Schlüssel anzuwenden

Die Verwendung des pauschaleren Schlüssel mit 80:20 ist aber nicht so sehr verkehrt, dass man das zwingend ändern müsste. Also wenn das Finanzamt rumzickt, haben sie recht, ansonsten würde ich es lassen.

Die Erklärung vorzugsweise mit Elster verschicken…

Schöne Grüße
C.