Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitnehnmer seit Jahren in A lebt und beruflich nach B wechselt, sagen wir zum 1.1.08, er aber die neue Zweitwohung in B schon seit Dez. 07 gemietet hat, um die Wohnung einzurichten, weil er kaum Resturlaub hat und sich Stress ersparen will (also Einzug vor neuem Stellenbeginn fertig haben will), ist dann unter Beibehlatung des Lebensmittelpunktes in der Hauptwohnhung in A auch schon der Dezember 07 (wo neues Beschäftigungsverhältnis noch nicht bestanden hat)als Doppelte Haushaltsführung absetzbar?
Gruß
heidel