Anlage AUS auch bei Leistung im Inland?

Hallo,

angenommen jemand stellt einem ausländischen Rechnungsempfänger eine Leistung in Rechnung, welche allerdings in Deutschland erbracht wurde.

Muss dann zur Steuererklärung die Anlage AUS (ausländische Einkünfte) abgegeben werden?

Danke schonmal.

Servus,

Muss dann zur Steuererklärung die Anlage AUS (ausländische
Einkünfte) abgegeben werden?

nicht unbedingt. Weil Du den Begriff „Leistung im Inland“ verwendest, der nicht zur ESt gehört, mach ichs bissel ausführlicher (bitte nicht böse, wenn Dir das alles eh schon klar ist):

In so einem Fall müssen zwei Dinge getrennt beurteilt werden:

  1. Umsatzsteuer. Richtet sich a) nach dem Ort der Leistung - Vorsicht, der ist nicht immer dort, wo der Unternehmer tatsächlich tätig wird. Der Umsatz unterliegt in dem Land der USt, wo der Ort der Leistung ist.

  2. Ertragsteuern. Richtet sich - unbeschränkte Steuerpflicht in D vorausgesetzt - danach, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, welches das Besteuerungsrecht entweder Deutschland oder dem anderen Staat zuweist. Wenn ja, Besteuerung (und Aufnahme in die Steuererklärung) dort, wo das Besteuerungsrecht liegt. Falls Besteuerung im Ausland, in D lediglich Erklärung der nach deutschem Recht ermittelten ausländischen Einkünfte in Anlage AUS. Wenn nein, Erklärung der dann auch in D steuerpflichtigen Einkünfte im Rahmen der Überschussrechnung, ggf. Anlage EÜR, Anlage GSE.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort. Habe dazu auch noch einen guten Link gefunden. Darf ich den hier posten?

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15…

LG