Hallo,
Kann man wenn man z.b. bis Februar des Jahres geringfügig über Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, und dann den Arbeitgeber gewechselt und per Mnijob auf 400€ arbeitet trotzdem noch WErbungskosten geltend machen? wie wird das berechnet für die 2 Monate???
DAnke im Voraus.
Hi,
Kann man wenn man z.b. bis Februar des Jahres geringfügig über
Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, und dann den Arbeitgeber
gewechselt und per Mnijob auf 400€ arbeitet trotzdem noch
WErbungskosten geltend machen? wie wird das berechnet für die
2 Monate???
Für den Zeitraum, in dem man auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, können Werbungskosten ganz normal geltend gemacht werden (in Anlage N). Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Minijob sind aber nicht abzugsfähig.
Schöne Grüße
C.
ja, aber wie wird der zeitraum Pauschal ausgerechnet? 920€ / 12Monate *2 Monate???
Hi,
ja, aber wie wird der zeitraum Pauschal ausgerechnet? 920€ /
12Monate *2 Monate???
Für den Zeitraum, in dem man auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, können Werbungskosten ganz normal geltend gemacht werden (in Anlage N). Das beinhaltet, dass der Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920€ abgezogen werden kann, ohne jegliche Kürzung.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Minijob sind aber nicht abzugsfähig.
Schöne Grüße
C.