Mutter befindet sich im Pflegeheim. Sohn wird vom Sozialamt verpflichtet, ungedeckte Heimkosten ( = Unterhalt) an das Sozialamt zu zahlen.
Renteneinkünfte der Mutter Euro 1.200,00 - Kosten des Pflegeheims Euro 2.000,00. Unterhalt des Sohnes an ungedeckten Heimkosten durch Zahlung an Sozialamt p.a. ca. Euro 3.000,00.
Ist eine solche Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Ja, sofern die Einkünfte der Mutter unter 7680, das Vermögen
unter 15500 und die Heimkosten die zumutbare Belastung
überschreiten.
Die Renten-Einkünfte der Mutter (Pflegefall) liegen ja drüber, aber sämtliche Renteneinkünfte werden für die Heimunterbringung verbraucht und es entsteht trotzdem noch jeden Monat ein Fehlbetrag von ca. Euro 800,00. Deshalb muss ja das Sozialamt einspringen und verlangt eben vom Sohn wieder einen Teil dieser Euro 800 zurück.
Vermögen ist keines vorhanden.
Aber es ist doch so, dass der Sohn VERPFLICHTET !! ist, Unterhaltsleistungen zu erbringen. Entsprechender Bescheid des Sozialamts liegt vor.
Wie sieht es dann aus, wenn diese Unterhaltsleistungen eben nicht freiwillig erbracht werden, sondern die Pflicht dazu besteht?
und die Heimkosten die zumutbare Belastung
überschreiten.
Zumutbare Belastung ist bei § 33a EStG nicht zu beachten.
Aber es ist doch so, dass der Sohn VERPFLICHTET !! ist,
Unterhaltsleistungen zu erbringen. Entsprechender Bescheid des
Sozialamts liegt vor.
FREIWILLIGE !! Leistungen sind auch gar nicht begünstigt. § 33a (1) S. 1 EStG verlangt eine gesetzliche Unterhaltsberechtigung des Unterhaltenen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten.
Es sind also sowieso nur Leistungen begünstigt, die der Steuerpflichtige aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung erbringen muss.
Und erst wenn das vorliegt, ist der Rest zu prüfen (Einkünfte, Vermögen).