Kindergeldanspruch und steuerliche Geltendmachung!

Hallo,

seit 2004 wird ja der Anspruch auf Kindergeld, nicht die Auszahlung des Kindergeldes bei der Steuererklärung bei der Berechnung berücksichtigt.
Folgende Situation:

  • zusammenlebendes Paar, nicht verheiratet
  • jede Person hat 0,5 Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte (1 Kind)
  • das Kindergeld erhält zu 100% die Mutter ausbezahlt

Welche Sätze müssen nun bei der Steuererklärung angegeben werden?

Muss als Anspruch auf Kindergeld sowohl bei Mann und Frau 1848 Euro angegeben werden oder jeweils nur 924 Euro?

Jeweils € 924,00 owT
ohne weiteren Text