Wareneinkauf im Ausland, Umsatzsteuer?

Hallo,

wenn ein Unternehmer (mit UstIdNr) im innereuropäischen Ausland Waren zum geschäftlichen Gebrauch (zB.: Computer, Stühle, Büromöbel etc.) kaufen möchte, kann er diese ja umsatzsteuerfrei ordern, wenn er dem Lieferanten seine UstIdNr mitteilt.

Muss er dann in Deutschland die Umsatzsteuer auf diese Waren abführen, oder sind diese tatsächlich umsatzsteuerfrei? Muss der Unternehmer beim Finanzamt melden, dass er Waren im Ausland umsatztsteuerfrei erworben hat? Innerhalb Deutschlands kann der Unternehmer diese Waren ja vorsteuerlich geltend machen, und so seine Umsatzsteuer zurück erhalten. Wird das mit Einkäufen im innereuropäischen Ausland genauso gehandhabt, oder entfällt das ganze Prozedere?

Vielen Dank
Kai

wenn ein Unternehmer (mit UstIdNr) im innereuropäischen
Ausland Waren zum geschäftlichen Gebrauch (zB.: Computer,
Stühle, Büromöbel etc.) kaufen möchte, kann er diese ja
umsatzsteuerfrei ordern, wenn er dem Lieferanten seine UstIdNr
mitteilt.

Der Lieferant kann umsatzsteuerfrei liefern.

Muss er dann in Deutschland die Umsatzsteuer auf diese Waren
abführen, oder sind diese tatsächlich umsatzsteuerfrei?

Es handelt sich (mal davon ausgehend, dass alle Voraussetzungen dafür vorliegen), um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Der Unternehmer hat die Umsatzsteuer abzuführen.

Gleichzeitig kann er die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (es sei denn er hat Ausschlussumsätze und hat nur einen teilweisen oder sogar keinen Vorsteuerabzug).

In der Summe also normalerweise null.

Danke für die Antwort.

Aber ist das nicht einfach nur bürokratischer Mehraufwand, wenn in der Summe Null rauskommt?

Und was muss der Unternehmer machen? Kommt so etwas in die Umsatzsteuervoranmeldung? Kann er in der gleichen Voranmeldung die Umsatzsteuer wieder abziehen?

Aber ist das nicht einfach nur bürokratischer Mehraufwand,
wenn in der Summe Null rauskommt?

Wenn der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hat kommt nicht null raus.

Und was muss der Unternehmer machen? Kommt so etwas in die
Umsatzsteuervoranmeldung? Kann er in der gleichen Voranmeldung
die Umsatzsteuer wieder abziehen?

Kommt in die USt-VA, Vorsteuer wird in der gleichen Voranmeldung abgezogen.

Aber ist das nicht einfach nur bürokratischer Mehraufwand,
wenn in der Summe Null rauskommt?

Wenn der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hat kommt nicht
null raus.

Das ist ja interessant!

Wie kann das sein, das ein Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hat?
Gibt es Unternehmer die das nicht haben dürfen, oder passiert das, wenn ein Unternehmer mal einen Zeitraum nichts einnimmt?

Moin!

Ja, es gibt Unternehmer, die entweder die Umsatzsteuer nicht erheben, weil sie sogenannte Kleinunternehmer sind oder aber Umsätze ausführen, die steuerfrei sind (z.B. Banken, Versicherungen, Vermieter…)

Das Umsatzsteuerrecht hat so seine Tücken…

Viele Grüße
e

Ah, ok, danke. An die Kleinunternehmer und Banken hab ich gar nicht gedacht.

Aber für den normalen Unternehmer, der seinen Kunden Dienstleistungen mit Umsatzsteuer in Rechung stellt, müsste es auf die Null Summe rauskommen.

Nicht zwangsläufig, aber das wurde ja schon erläutert.
Viele Grüße
e