Hallo
Ich hätte zu folgenden Fall eine paar Fragen.
Szenario:
Der Arbeitnehmer hat seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern (1 Zimmer im Wohnhaus der Eltern). Sein Lebensmittelpunkt ist in seinem Heimatdorf. Der Arbeitnehmer verbringt mindestens 30 Wochenenden am Hauptwohnsitz. Durch seinen Beruf hat dieser Arbeitnehmer einen Nebenwohnsitz (Wohnung) genommen um nicht mehr so stark pendel zu müssen.
Fragen.
1.) Wie muss man den Hauptwohnsitz und den Nebenwohnsitz in der Steuererklärung angeben?
2.) Wie berechnet man Pendler pauschale? (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz)
3.) Kann man das Pendeln zwischen den Wohnsitzen absetzen?
Für eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus
Gruß Sven
doppelter Haushalt Zimmer bei Eltern
Hi,
Der Arbeitnehmer hat seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern (1
Zimmer im Wohnhaus der Eltern).
Das wird nicht als eigener Hausstand anerkannt. Der Arbeitnehmer hat deshalb keinen Hauptwohnsitz (steuerlich) und somit keinen doppelten Haushalt. Bei Ledigen ist der Hauptwohnsitz (steuerlich) auch dort, wo er sich unter der Woche aufhält.
Sein Lebensmittelpunkt ist in
seinem Heimatdorf.
egal
Der Arbeitnehmer verbringt mindestens 30
Wochenenden am Hauptwohnsitz. Durch seinen Beruf hat dieser
Arbeitnehmer einen Nebenwohnsitz (Wohnung) genommen um nicht
mehr so stark pendel zu müssen.
Fragen.
1.) Wie muss man den Hauptwohnsitz und den Nebenwohnsitz in
der Steuererklärung angeben?
doppelter Haushalt wird nicht anerkannt
2.) Wie berechnet man Pendler pauschale? (Hauptwohnsitz und
Nebenwohnsitz)
_tatsächliche_ Fahrten von der näheren oder der weiter weg gelegenen Wohnung zur Arbeit sind jeweils aufzulisten und werden als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anerkannt (=Pendlerpauschale).
3.) Kann man das Pendeln zwischen den Wohnsitzen absetzen?
nur die Fahrten zur Arbeit, aber egal von welcher Wohnung aus, nur wirklich gefahren muss man die Strecke haben.
Schöne Grüße
C.
Hallo
Danke für die Antworten. Ich hätte jetzt noch eine Frage zwecks dem zuständigen Finanzamt.
An welches Finanzamt muss dann die Erklärung eingereicht werden? Da das Finanzamt vom Nebenwohnsitz sagt dass das Amt zuständig ist an dem sich der Hauptwohnsitz (gemeldet) befindet. Gibt es da unterschiedliche Handhabungen je nach Bundesland (Hauptwohnsitz in BW und Nebenwohnsitz ist in RP)?
Wenn ich deine Antwort richtig deute muss man die Erklärung mit der Adresse des Nebenwohnsitz an das zuständige Finanzamt des Nebenwohnsitz senden. Ich hoffe ich habe das jetzt korrekt verstanden.
Gruß Sven
Hallo,
zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich man sich am meisten aufhält. Das dürfte in den allermeisten Fällen das Finanzamt sein, in dessen Bereich man arbeitet (gilt natürlich nicht für tägliche Pendler).
Um das Melderecht schert sich das Finanzamt herzlich wenig.
Abgabe beim Nebenwohnsitzfinanzamt ist also richtig.
Gruß
Lawrence
Servus
Danke für eure Antworten.
Gruß Sven