moin,
folgender fall:
ing.-büro A aus D lasse zeichnungen fertigen von einem ing.-büro B in belgrad, die in D verwendet werden. wie wäre diese leistung im hinblick auf die USt zu beurteilen ?
vielen dank
inder
moin,
folgender fall:
ing.-büro A aus D lasse zeichnungen fertigen von einem ing.-büro B in belgrad, die in D verwendet werden. wie wäre diese leistung im hinblick auf die USt zu beurteilen ?
vielen dank
inder
moin,
Leistungsort in D, § 3a Abs. 3 und 4 Nr.3 UStG.
Steuerschuld geht nach § 13b UStG über.
Gruß
S.
Servus,
das wird nicht von allen Finanzbehörden gleich gesehen.
Serbische USt-Gesetzgebung kenne ich überhaupt nicht; von den Polen weiß ich, dass sie das Anfertigen von CAD-Zeichnungen nicht als Ingenieurstätigkeit betrachten, so dass es dort zu doppelter Steuerbarkeit wegen zwei Orten der sonstigen Leistung in PL und D kommt bzw. man ein Verständigungsverfahren herbeiführen muss, wenn der Auftragnehmer nicht bereit ist, Auftrag und Rechnung einvernehmlich zu frisieren.
Schöne Grüße
MM