Werbungskosten bei Vermietung nach Eigennutzung

Hallo,

wenn ein Privatmann eine Wohnung kauft und diese vermietet, so können doch meines Wissens u.a. Finanzierungskosten (wie z.B. Notarkosten für das Bestellen einer Hypotheken- oder Grundschuld) als Werbungskosten abgesetzt werden.

Was ist eigentlich, wenn die Wohnung nicht gleich vermietet, sondern erst ein paar Jahre durch den Eigentümer selbst genutzt wird, dieser sich dann aber entschließt die Wohnung doch zu vermieten. Besteht dann noch irgendeine Möglichkeit derartige Kosten nachträglich als Werbungskosten (evtl. reduziert ?) geltend zu machen ?

Nachträgliche Herstellungskosten (z.B. entstanden durch Umbauten in einer Mietwohnung) können ja auch als Werbungskosten geltend gemacht werden (natürlich müssen Sie evtl. zeitanteilig abgeschrieben werden). Angenommen den gleichen Fall wie oben: die Herstellungskosten wären vor Beginn der Eigennutzung des Eigentümers entstanden. Besteht dann irgendeine Möglichkeit die Herstellungskosten nach Ende der Eigennutzung (auch wieder evtl. reduziert) geltend zu machen, oder hätte der ehemalige Eigennutzer und dann Vermieter schlicht „Pech“ gehabt ?

Gruß
Andi

Hi,

wenn ein Privatmann eine Wohnung kauft und diese vermietet, so
können doch meines Wissens u.a. Finanzierungskosten (wie z.B.
Notarkosten für das Bestellen einer Hypotheken- oder
Grundschuld) als Werbungskosten abgesetzt werden.

ja

Was ist eigentlich, wenn die Wohnung nicht gleich vermietet,
sondern erst ein paar Jahre durch den Eigentümer selbst
genutzt wird, dieser sich dann aber entschließt die Wohnung
doch zu vermieten. Besteht dann noch irgendeine Möglichkeit
derartige Kosten nachträglich als Werbungskosten (evtl.
reduziert ?) geltend zu machen ?

nachträglich geht bei Werbungskosten nichts, da dafür das Zu- und Abflussprinzip gilt, also jeweils die Kosten des Veranlagungszeitraums angesetzt werden.

Nachträgliche Herstellungskosten (z.B. entstanden durch
Umbauten in einer Mietwohnung) können ja auch als
Werbungskosten geltend gemacht werden (natürlich müssen Sie
evtl. zeitanteilig abgeschrieben werden). Angenommen den
gleichen Fall wie oben: die Herstellungskosten wären vor
Beginn der Eigennutzung des Eigentümers entstanden. Besteht
dann irgendeine Möglichkeit die Herstellungskosten nach Ende
der Eigennutzung (auch wieder evtl. reduziert) geltend zu
machen,

Herstellungskosten werden immer aufgelistet, auch nachträgliche Herstellungskosten, und dann auf die Nutzungsdauer von 50 Jahren verteilt. Da geht nur der Anteil, der auf den Zeitraum mit Eigennutzung entfällt, verloren.

Schöne Grüße
C.