Hallo Wissende,
eine Krankenkasse gewährt ambulante Vorsorgemassnahmen, d.h. der Patient bezahlt Fahrt, Übernachtung und Mahlzeiten zum und im Kurort, die Kasse bezahlt die Therapien. Früher sagte man dazu wohl „Kurlaub“. Können die Kosten, die der Patient zu tragen hat, als Sonderausgaben geltend gemacht werden? Evtl. nur zu einem Anteil, der die Sowiesokosten zu Hause übersteigen würde?
Danke für Euren Rat.
Wolfgang D.
Kur außergewöhnliche Belastung
Hi,
eine Krankenkasse gewährt ambulante Vorsorgemassnahmen, d.h.
der Patient bezahlt Fahrt, Übernachtung und Mahlzeiten zum und
im Kurort, die Kasse bezahlt die Therapien.
Vor Kurantritt muss man sich ein amtsärztliches Attestoder eine Beschinigung des medizinischen Dienstes einer Krankenversicherung oder eine vertrauensärztliche Bescheinigung der Beihilfestelle für Beamte besorgen, damit die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Es ist auch Duer und Ort der Kur anzugeben.
Falls dies vorliegt, sind folgende Kosten nach Abzug der zumutbaren Belastung § 33 EstG, abziehbar:
Eigenanteile für Medizin, keine Trinkgelder
angemessene Kosten der Unterkunft (also nicht übertreiben)
nachgewiesene Verpflegungskosten, jedoch gekürzt um 20% Haushaltsersparnis
Kosten der Bahnfahrt (PKW nur wenn man auf diesen angewiesen ist wegen körperlicher Einschränkungen)
Fahrten zum Kurarzt und den Anwendungen
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
=R 33.4 EStHandbuch
Schöne Grüße
C.
Hi,
Kosten der Bahnfahrt (PKW nur wenn man auf diesen angewiesen ist wegen :körperlicher Einschränkungen)
Warum denn nur die Bahnkosten und nicht die PKW-Kosten?
Außerdem nicht vergessen:
Überhaupt alle Fahrtkosten zu allen Ärzten, auch unter dem Jahr zum Hausarzt und zur Apotheke, da kommt manchmal auch ganz schön was zusammen. Und die Besuchskosten der Ehefrau während der Kur…
Grüße
Didi
Hi,
Kosten der Bahnfahrt (PKW nur wenn man auf diesen angewiesen ist wegen :körperlicher Einschränkungen)
Warum denn nur die Bahnkosten und nicht die PKW-Kosten?
Steht in H 33.4 des Einkommensteuer-Handbuchs, das aber nicht im Internet zu finden ist
http://www.deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn… Buch anschauen
Außerdem nicht vergessen:
Überhaupt alle Fahrtkosten zu allen Ärzten, auch unter dem
Jahr zum Hausarzt und zur Apotheke, da kommt manchmal auch
ganz schön was zusammen.
soweit das dann tatsächlich akzeptiert wird. Wenn man übertreibt, kann das schon abgelehnt werden, als Kosten der Lebensführung (gemischte Aufwendungen). Wenn man nachweisen kann, dass man an einem bestimmten Ort, zu einer bestimmten Zeit war, kann man aber nicht nachweisen, ob man diese Fahrt vorher oder nachher mit privaten Besorgungen verbunden hat…§ 12 EStG
Und die Besuchskosten der Ehefrau
während der Kur…
aber nur mit Attest eines Arztes, dass das medizinisch für den Kurenden notwengig ist, siehe R 33.4 ESt-Handbuch.
Schöne Grüße
C.