Einkommensteurerklärung vs Umsatzsteuererklärung

Hallo Zusammen,

ein evtl. außergewöhnlicher Fall:

Ein Mensch ist festangestellt, macht aber gelegentlich Aufträge auf Rechnung (inkl. MwSt).

Wenn dann MwSt-Ausgaben - z.B. für Fachkurse - in einer Umsatzstuererklärung angegeben werden, dürfen die gleichen Posten in der Einkommensteurerklärung (zwecks Minderung der
Einkünfte) angegeben werden?

Wenn ja: sollten Bruttokosten (d.h. inkl. MwSt) je Posten oder Nettokosten (d.h. minus MwSt) in der Einkommensteurerklärung erscheinen?

Danke schon mal!

Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklären
Servus,

in der ESt-Erklärung stehen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit insgesamt nur einer Zahl: Dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben, Anlage GSE.

Ermittelt wird diese Zahl, indem man eine Überschussrechnung erstellt und der Steuererklärung als Anlage mit beifügt:

Einnahmen:
Erlöse (netto)
plus eingenommene USt

minus Bürobedarf (netto)
minus Fachliteratur (netto)
minus Fortbildung (netto)
minus abziehbare Vorsteuer

minus Umsatzsteuerzahlungen

etc. etc.

= Gewinn aus selbständiger Tätigkeit

Ob auch für 2008 die Anlage EÜR bloß abgegeben werden muss, wenn der Umsatz mehr als 17.500 € ausmacht, hab ich noch nicht eruiert. In den vorigen Jahren war das so.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für die Erklärung! Das würde also heißen:

  1. Umsatzsteuererklärung + Überschussrechnung (evtl. anhand Anlage EÜR)

plus

  1. Einkommesteuererklärung (Anlage N + Anlage GSE)
  • wo Anlage GSE den *netto* Überschuß aus freiberufliche Einkünfte beinhaltet
  • und wo Anlage N die *netto* Abzüge für Bürobedarf usw. beinhaltet

War das richtig so?

Danke!

Servus,

nein, das passt nicht so recht.

In der Einkommensteuererklärung gibts für jede Einkunftsart eine Anlage.

Anlage N ist für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Anlage G ist für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Anlage S für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. (Ich hoffe, ich habe die Verwirrung nicht noch vergrößert - bis 2007 gab es eine Anlage GSE, mit jeweils einer Seite für G- und für S-Einkünfte…)

In die Anlage G bzw. S kommt im wesentlichen eine Zahl rein, das ist der Gewinn - es ist nützlich, sich rechtzeitig an klare Begriffe zu gewöhnen. Die anderen in diesen Anlagen abgefragten Werte sind für Einzelfälle; in vielen Fällen wird nur der Gewinn selber einzutragen sein. Der Gewinn wird im vorliegenden Fall ermittelt als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Zu den Betriebsausgaben gehört u.a. Bürobedarf, der für den Betrieb angeschafft worden ist.

Die selbst erstellte Gewinnermittlung gehört als Anlage zur Anlage G bzw. S dazu. Wenn man sich unsicher fühlt, kann man ohne weiteres die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung verwenden, auch wenn sie bei geringen Betriebseinnahmen nicht abgegeben werden muss.

In die Anlage N kommen keinerlei Betriebsausgaben, sondern bloß Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Schöne Grüße

MM