Hi!
Ein Kollege meinte, dass er seine Steuererklärung so gut wie fertig hat. Nebenbei erwähnte er, dass er in dem Programm die Zahlung von Kinderunterhalt angegeben hat. Ich kenne mich mit WISO nicht aus, aber ich dachte immer, dass Unterhalt für Kinder nicht abgesetzt werden kann…
Ist das nur Mist von WISO (und der Sachbearbeiter beim Finanzamt weiss gleich mal, wo er den Rotstift ansetzen kann) und mein Wissensstand war soweit ok oder hat WISO hier recht?
mfg
d-thommy
Hallo,
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar und das steht im WISO-Programm auch mit ziemlicher Sicherheit nicht drin. Es ist stark zu vermuten, dass der Bekannte da etwas komplett falsch verstanden hat.
Gruß
Lawrence
Hi Lawrence,
ich hab dem jetzt ausgerichtet, dass wohl ich recht hatte und mir es auch bestätigt wurde. Er hat mir dann einen Link geschickt…: http://www.piloh.de/absetzen-unterhalt.html
Der Link ist für meinen Geschmack etwas zu allgemein formuliert und da ich auf die Schnelle nur 1x was von „Unterhalt für das Kind“ lese, kommt mir der Verdacht, dass in dem Link Unterhalt für den Ex-Partner gemeint sein wird. Hat er sich also in die Irre führen lassen und was verwechselt?
Danke für deine Bemühungen
mfg
aus
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererkl…
Werden Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, so dürfen für diese Kinder weder Kindergeld noch Steuerfreibeträge anfallen. Der Höchstbetrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, beträgt 7.680 Euro.
Wer Kindeshunterhalt zahlt, gibt in seiner Steuererklärung das hälftige Kindergeld an bzw. bekommt den hälftigen Kinderfreibetrag bereits gerechnet. Dies ist ist bereits das „absetzen“ des Kindesunterhaltes.
Zur Logik: auch bei Eltern die noch eine gemeinsame Steuererklärung machen ist der Unterhalt den sie für ihre Kinder leisten mit dem Kindergeld bzw. den Kinderfreibeträgen abgegolten.
Grüße
Bröselchen
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