Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie eine berufliche Veranlassung definiert ist, wenn man eine doppelte Haushaltsführung geltend machen möchte.
Liegt z.B. eine berufliche Veranlassung auch dann vor, wenn der Lebenspartner in der „Heimatstadt“ keine Arbeit findet und erstmalig eine Stelle in einer anderen Stadt annimmt und man selbst sich 6 Monate später in eben diese Stadt versetzen lässt? Theoretisch hat man dann ja eine doppelte Haushaltsführung in diesen 6 Monaten, oder? Strenggenommen ist ja dann ein weiterer Mensch in Lohn & Brot, was also auch den Staatseinnahmen zugute kommt.
Vielen Dank schonmal für Eure Gedanken
Gruss
Stephan
Umzugskostenpauschale ab 2009
Hi,
Liegt z.B. eine berufliche Veranlassung auch dann vor, wenn
der Lebenspartner in der „Heimatstadt“ keine Arbeit findet und
erstmalig eine Stelle in einer anderen Stadt annimmt und man
selbst sich 6 Monate später in eben diese Stadt versetzen
lässt? Theoretisch hat man dann ja eine doppelte
Haushaltsführung in diesen 6 Monaten, oder?
nein, es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor
A wohnt weiterhin im Ort 1 und arbeitet dort. Wo sich der Lebenspartner aufhält, ist steuerlich egal, weil A und B nicht verheiratet sind.
Der Umzug nach 6 Monaten von A zum Ort 2 ist beruflich veranlasst. Umzugskostenpauschale wurde zum 1.1.2009 erhöht auf
bei Ledigen 602€
bzw. ab 1.7.2009 628€
Schöne Grüße
C.
Alles klar, danke für die Meinung:smile: