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Kinderbetreuungskosten absetzen



Hi,

kann man die Kinderbereuungskosten auch steuerlich absetzen, wenn man diese bei der Kita immer Bar bezahlt hat aber Quittungen vorhanden sind?
> Artikelbaum anzeigen

Re: Kinderbetreuungskosten absetzen


Moin,
nein, das geht nicht. Die Zahlung muss unbar erfolgen.

http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg...

Siehe letzten Satz.

Viele Grüße
e

Re^2: Kinderbetreuungskosten absetzen


und da gibt es überhaupt keine möglichkeit das irgendwie anzugeben? Bzw. wird das überprüft?

Re^3: Kinderbetreuungskosten absetzen


Moin,

nein, nur die unbare Zahlung ist berücksichtigungsfähig. Wer die Kinderbetreuungskosten ansetzen will, muss mit einem Häkchen bestätigen, dass die Zahlungen unbar erfolgen. Wer dieses Häkchen nicht setzt, der muss damit rechnen, dass dies dann überprüft wird.

Viele Grüße
e

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