Kinderbetreuungskosten absetzen

Von: , Frage gestellt am So, 15. Feb 2009

Hi,

kann man die Kinderbereuungskosten auch steuerlich absetzen, wenn man diese bei der Kita immer Bar bezahlt hat aber Quittungen vorhanden sind?

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Kinderbetreuungskosten absetzen

      und da gibt es überhaupt keine möglichkeit das irgendwie anzugeben? Bzw. wird das überprüft?

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kinderbetreuungskosten absetzen

        Moin,

        nein, nur die unbare Zahlung ist berücksichtigungsfähig. Wer die Kinderbetreuungskosten ansetzen will, muss mit einem Häkchen bestätigen, dass die Zahlungen unbar erfolgen. Wer dieses Häkchen nicht setzt, der muss damit rechnen, dass dies dann überprüft wird.

        Viele Grüße
        e

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