Kinderbetreuungskosten absetzen
Von: , Frage gestellt am So, 15. Feb 2009
Hi,
kann man die Kinderbereuungskosten auch steuerlich absetzen, wenn man diese bei der Kita immer Bar bezahlt hat aber Quittungen vorhanden sind?
Hi,
kann man die Kinderbereuungskosten auch steuerlich absetzen, wenn man diese bei der Kita immer Bar bezahlt hat aber Quittungen vorhanden sind?
Moin,
nein, das geht nicht. Die Zahlung muss unbar erfolgen.
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par4f.html
Siehe letzten Satz.
Viele Grüße
e
und da gibt es überhaupt keine möglichkeit das irgendwie anzugeben? Bzw. wird das überprüft?
Moin,
nein, nur die unbare Zahlung ist berücksichtigungsfähig. Wer die Kinderbetreuungskosten ansetzen will, muss mit einem Häkchen bestätigen, dass die Zahlungen unbar erfolgen. Wer dieses Häkchen nicht setzt, der muss damit rechnen, dass dies dann überprüft wird.
Viele Grüße
e