Wo werden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angesetzt wenn man hauptberuflich nichtselbstständig Angestellter ist und als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe führt?
In der EÜR (muss man als Kleinunternehmer ja auch machen, oder?)
oder als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit?
es ist schon etwas spät für Rätsel, jedoch nehme ich an, dass die Fahrten zw. Wohn- und Arbeitsstätte der kryptischen Antwort nach als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit anzusetzen sind. Ist das richtig so?