Fahrtkosten: Angestellt und Nebengewerbe

Hallo!

Wo werden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angesetzt wenn man hauptberuflich nichtselbstständig Angestellter ist und als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe führt?

In der EÜR (muss man als Kleinunternehmer ja auch machen, oder?)
oder als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit?

Danke

Hallo,

wenn man weiß, für welche Tätigkeit die Fahrten anfallen, so ist das bereits die Antwort.

Gruß
Lawrence

Hallo,

es ist schon etwas spät für Rätsel, jedoch nehme ich an, dass die Fahrten zw. Wohn- und Arbeitsstätte der kryptischen Antwort nach als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit anzusetzen sind. Ist das richtig so?

Grüße
pitschi81

Wo werden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
angesetzt wenn man hauptberuflich nichtselbstständig
Angestellter ist

Anlage N Werbungskosten; es gibt 0,30€ pro einfachem km (=Entfernungskilometer)

und als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe führt?
In der EÜR (muss man als Kleinunternehmer ja auch machen,
oder?)

Da nur die Fahrten für das Gewerbe: 0,30€ pro gefahrenem km

Gruß JK