Warenbestand

hallo ihr wissenden,

habe in einer rechnungswesenklausur folgendes problem:

eine ohg bekommt am 28.12.00 waren geliefert. lieferschein liegt vor. die richtige rechnung wird aber erst als sammelzahlung für mehrere lieferungen im februar 2001 gestellt.

wie bucht man die warenlieferung im dezember 00, um einen korekten warenbestand zu haben??

bei der umsatzsteuerlichen betrachtung kann man ja diese lieferung ja erst berücksichtigen wenn die rechnung vorliegt.
also im februar kann die vorsteuer erst gezogen werden.

wie buch man diesen vorfall den nun um ihn nach hgb- vorschriften richtig zu behandeln???

vielleicht aufwand an rückstellungen (§ 249 HGB)
oder aufwand an abrenzungsposten (§ 250 HGB )

danke
der rex

hi rexxie,

bei der umsatzsteuerlichen betrachtung kann man ja diese
lieferung ja erst berücksichtigen wenn die rechnung vorliegt.
also im februar kann die vorsteuer erst gezogen werden.

oder vorher, wenn empfänger vor erhalt der rng. zahlt!

wie buch man diesen vorfall den nun um ihn nach hgb-
vorschriften richtig zu behandeln???

auf jeden fall eine gute frage, der ich mich morgen annehmen werde, weil nun schon spät und ich nicht mehr so lange online sein will…

bis morgen abend an gleicher stelle…

der

shob

hi,

habe mal nachgelesen!
ich denke absatz drei nummer eins trifft! einzutragen in die bufü ist der tag des wareneingangs oder der tag der rechnung. wie das nun freilich zu buchen ist, bleibt mir offen, meiner meinung nach steht doch auf einem lieferschein auch der
rechnungsbetrag, oder?

AO:

"§ 143 Aufzeichnung des Wareneingangs

(1) Gewerbliche Unternehmer müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen.
(2) Aufzuzeichnen sind alle Waren einschließlich der Rohstoffe, unfertigen Erzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebes zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch entgeltlich oder unentgeltlich, für eigene oder für fremde Rechnung, erwirbt; dies gilt auch dann, wenn die Waren vor der Weiterveräußerung oder dem Verbrauch be- oder verarbeitet werden sollen. Waren, die nach Art des Betriebes üblicherweise für den Betrieb zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch erworben werden, sind auch dann aufzuzeichnen, wenn sie für betriebsfremde Zwecke verwendet werden.
(3) Die Aufzeichnungen müssen die folgenden Angaben enthalten:

  1. den Tag des Wareneingangs oder das Datum der Rechnung,
  2. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lieferers,
  3. die handelsübliche Bezeichnung der Ware,
  4. den Preis der Ware,
  5. einen Hinweis auf den Beleg."

wo könnten erfordernisse für den „lieferschein“ stehen?

wenn betrag bekannt, dann auf jeden fall gegen kreditor!

„Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg. Sie werden handelsrechtlich auf der Passivseite der Bilanz gewinnmindernd vor allem für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.“

stellt eine lieferung ohne angabe des rng.betrags schon eine rückstellung dar? eigentlich nach dem text schon, oder?

und noch ein bsp. was ich fnad!

„Ein Händler verkauft eine Ware, die mit ihren Anschaffungskosten von 100 DM zu Buche steht, für 120 DM an eine Kundin. Der Vertragsabschluß bewirkt noch nicht die Gewinnrealisierung der Differenz von 20 DM. Der Kaufvertrag bleibt schwebend. Der Gewinn ist erst dann auszuweisen, wenn der Händler die Ware an die Kundin ausgeliefert hat. In diesem Zeitpunkt vermindert sich der Warenbestand um 100 DM. Es ist eine Forderung gegen die Kundin von 120 DM einzubuchen, so daß die Differenz von 20 DM als Gewinn erscheint.“

umgekehrt also buchung, wenn warenbestandsveränderung?

och… schwierig!

bereden wir später mal … :wink:

gruss

shob

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Hallo Showbee,

auf einem Lieferschein muss nicht zwingend der Betrag ausgewiesen sein. Es reicht nach den kaufmännischen Gepflogenheiten aus, wenn die Rechnung die erforderlichen Daten ausweist.

Sorry.

Die Ware ist zwar vorhanden aber der Aufwand existiert noch nicht. Daher bleibt nur eine Möglichkeit.

Im Dezember 2000

Warenbestand an Kreditor

Im Januar oder Februar

Wareneinkauf an Warenbestand.

Noch Fragen ???

Fibu wie bist du einfach und logisch :smile:

Gruss Bernhard

und nun sag mir noch, mit welchem wert???
ich meine die stückzahl hat er ja, aber soll er sich einen wert aus der hohlen hand zaubern? WE meint ja nicht unbedingt waren einer art und nur verschiedener menge … also man kann hier denke ich nicht einfach den warenbestand „hochrechnen“ …

doch nicht so logisch die fibu :wink:

der shob

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