Hallo zusammen,
ein Mieter möchte eine Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen.
Notwendig sind dafür Rechnung und z.B. Kontoauszug (als Beleg für die Zahlung).
Müssen Rechnung und Kontoauszug im Original an das Finanzamt ?
Oder reichen Kopien aus ?
Vielen Dank.
Ullidererste