Hi Shob,
ja, das ist klar, aber sag mir mal, wo der sinn liegt, die
1% methode
allgemein: Verwaltungsvereinfachung
a) bei einem teuren auto anzusetzen???
Meinst das jetzt für den Stpfl. oder für den Fiskus
)
Bei einem teuren Neuwagen hast Du z.B. höhere Abschreibungen, u.U. höhere Versicherung…
b) bei einem kfz mit fast 0 privatanteil anzusetzen???
Man kann ein Fahrtenbuch führen und das nachweisen.
Es geht auch „glaubhaftmachen“. Das (dementsprechend ausgerüstete) Fahrschulfahrzeug deutet ja nicht unbedingt auf eine private Nutzung hin…
Ich habe folgende Erkenntnis gewonnen:
Habe bis zur Gesetzesänderung Privatanteil mit 30% geschätzt; dann 1%-Regel genommen.
Habe es nun für 2000 geschafft ein Fahrtenbuch zu führen (Dank Diktiergerät) und festgestellt, daß es exakt 30% sind *staun* und daß ich mit 1%-Regel besser fahre
)
Ist also immer ein „Rechenexemple“
ich denke es war auch nicht seine frage, wie er den
priv.anteil festsetzen muss, sondern eher, ob er bei beiden
den priv.anteil ansetzen muss…
Die konntest Du ja nicht beantworten, weil da die Anzahl der potentiellen Privatnutzer fehlte!
Ein alleinstehender Einzelunternehmer ohne jeglichen Anhang, kann durchaus glaubhaft machen, daß er nur 1 Kfz privat nutzen kann… da nimmt man normal, daß mit dem höheren BLP.
Außerdem ist das FA angehalten, die betriebliche Nutzung zu mehr als 50% (wegen BV) zu prüfen.
Ergo machen sich „Aufzeichnungen“ ganz gut
)
Gruß
C.h.