Arztkosten Einkommensteuererklärung Ehepaar

Hallo!

Wenn ein Ehepaar in einem Jahr sehr hohe Arztkosten hatte, 85% der Kosten aber der Frau entstanden sind (Rechnungen wären entsprechend an die Frau adressiert), wäre es dann günstiger, für das Jahr eine getrennte Einkommenssteuererklärung abzugeben?

Vielen Dank im Voraus!

Nur wegen den agB nicht.
Was günstiger ist lässt sich aber mit einem der vielen Abgabenrechner oder dem entsprechenden Programm leicht nachrechnen.

Man müsste von einer Summe von 5200 Euro rechnen, davon ca. 4000 für die Frau. Ich habe solch einen Abgabenrechner benutzt und natürlich kommt da mehr raus, wenn nur ein Einkommen veranschlagt werden würde. Ich weiß aber nicht, ob in solch einem Fall dadurch der Vorteil überwiegen würde, oder andere „größere“ Nachteile entstehen würden.

Die grenze „zumutbare Belastung“ liegt bei einem Ehepaar niedriger
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnli…
Das könnte günstiger sein.

Weitere Ideen zu Außergewöhnliche Belastungen:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#ausserg…

Gruß JK

Vielen Dank für die Antwort. Aber wenn einzeln veranlagt werden würde wäre es dann nur ein Einkommen, sagen wir ca 35 000 für ein Jahr, bei zweien dann das doppelte. 5% von 35 000 wäre doch besser als 4% von 70 000 als Belastungsgrenze?

Gruß

Katharina

Hmmm, gutes Argument!
Besonders, wenn sie ein nettes Einkommen hat.

Jetzt wäre noch zu klären, ob und wie man zwischen gemeinsamer un getrennter Veranlagung wechseln darf.
Da kennen sich hier hoffentlich Andere mit aus.

Ansonsten gäbe es hier noch Steuer-Foren: http://www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer

Gruß JK

Jetzt wäre noch zu klären, ob und wie man zwischen gemeinsamer

un getrennter Veranlagung wechseln darf.
Da kennen sich hier hoffentlich Andere mit aus.

Man kann jährlich wieder neu entscheiden - und ggf auch jährlich die Veranlagungsart wechseln

Gruß
Sonja

Man kann jährlich wieder neu entscheiden - und ggf auch
jährlich die Veranlagungsart wechseln

Da habe ich wieder was gelernt. :smile:

Wo (in welchem §) kann ich das nachlesen?

Gruß
JK

Hi !

Wo (in welchem §) kann ich das nachlesen?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Daher ist in jedem Jahr § 26 EStG gültig.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

BARUL76

.

Uiiii!

Das ging aber schnell. Vielen Dank!

Gruß JoKu

hi JK

Da habe ich wieder was gelernt. :smile:

Dazu ist das Forum ja da:smile:

Wo (in welchem §) kann ich das nachlesen?

Lies dir den § 26 EStG (Veranlagung von Ehegatten) durch.
Dort steht drin, dass Ehegatten wählen können.

Ehegatten (…) bei denen die Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des VZ eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung §26a und Zusammenveranlagung §26b wählen(…)

Im übrigen kann ich dir versichern, dass das rechtmäßig ist, jährlich zu wechseln. Wir haben das schon mehrfach bei Mandanten „durchgezogen“ (Anm.: ich arbeite beim Steuerberater). Die Sachbearbeiter beim Finanzamt fluchen zwar regelmäßig (müssen bei getrennter VA immer ne 2. Akte anlegen, 2. StNr vergeben…), aber sie können nichts dagegen machen. Es ist im Einkommensteuergesetz nirgends geschrieben, dass es verboten ist, jährlich die VA -Art zu wechseln.

Gruß
Sonja

Im übrigen kann ich dir versichern, dass das rechtmäßig ist,
jährlich zu wechseln. …

Für zwei mir gut bekannte Personen war das mit 4 Kindern bisher kaum ein Thema.

Aber da die steuerlich relevante Kinderzahl mit der Zeit durch Älterwerden der Kinder abnimmt, wird die Sache zunehmend interessanter.

Gruß JK