Wenn ein Ehepaar in einem Jahr sehr hohe Arztkosten hatte, 85% der Kosten aber der Frau entstanden sind (Rechnungen wären entsprechend an die Frau adressiert), wäre es dann günstiger, für das Jahr eine getrennte Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Man müsste von einer Summe von 5200 Euro rechnen, davon ca. 4000 für die Frau. Ich habe solch einen Abgabenrechner benutzt und natürlich kommt da mehr raus, wenn nur ein Einkommen veranschlagt werden würde. Ich weiß aber nicht, ob in solch einem Fall dadurch der Vorteil überwiegen würde, oder andere „größere“ Nachteile entstehen würden.
Vielen Dank für die Antwort. Aber wenn einzeln veranlagt werden würde wäre es dann nur ein Einkommen, sagen wir ca 35 000 für ein Jahr, bei zweien dann das doppelte. 5% von 35 000 wäre doch besser als 4% von 70 000 als Belastungsgrenze?
Hmmm, gutes Argument!
Besonders, wenn sie ein nettes Einkommen hat.
Jetzt wäre noch zu klären, ob und wie man zwischen gemeinsamer un getrennter Veranlagung wechseln darf.
Da kennen sich hier hoffentlich Andere mit aus.
Lies dir den § 26 EStG (Veranlagung von Ehegatten) durch.
Dort steht drin, dass Ehegatten wählen können.
Ehegatten (…) bei denen die Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des VZ eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung §26a und Zusammenveranlagung §26b wählen(…)
Im übrigen kann ich dir versichern, dass das rechtmäßig ist, jährlich zu wechseln. Wir haben das schon mehrfach bei Mandanten „durchgezogen“ (Anm.: ich arbeite beim Steuerberater). Die Sachbearbeiter beim Finanzamt fluchen zwar regelmäßig (müssen bei getrennter VA immer ne 2. Akte anlegen, 2. StNr vergeben…), aber sie können nichts dagegen machen. Es ist im Einkommensteuergesetz nirgends geschrieben, dass es verboten ist, jährlich die VA -Art zu wechseln.