Pauschalversteuerung Firmen PKW vs. Fahrtenbuch

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Der Angestellte A erhält von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber nimmt für den zur Verfügung gestellten Firmen-PKW die einprozentige Pauschalversteuerung vor. Eine andere Vorgehensweise kommt für ihn aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in Frage.

Kann der Angestellte nun ein Fahrtenbuch führen, seinen privaten Anteil aufgrund der gefahrenen Kilometer und den entstandenen Istkosten berechnen und den Differenzbetrag zwischen Pauschalbesteuerung und individuell berechneten Betrag in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend
machen?

Ja, kann er, vorausgesetzt der Arbeitgeber teilt ihm die Gesamtkosten mit!

Kann der Angestellte nun ein Fahrtenbuch führen, seinen
privaten Anteil aufgrund der gefahrenen Kilometer und den
entstandenen Istkosten berechnen und den Differenzbetrag
zwischen Pauschalbesteuerung und individuell berechneten
Betrag in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend
machen?

Ja, aber nicht als Werbungskosten. Die Einnahmen (also der Arbeitslohn) werden vermindert.

Unter welcher Rubrik der Steuererklärung kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag geltend machen?

Der AN kürzt den Bruttolohn entsprechend.