Aufwendungen für Studium in der ESt-Erklärung
Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Feb 2009
Hallo,
Fall:
nach einem mehrsemestrigen, aber nicht abgeschlossenen Stdudium war der Steuerpflichtige vier Jahre selbständig tätig.
Im Oktober 2008 wurde ein Vollzeitstudium aufgenommen, um vertiefte Kenntnisse zu der zuvor ausgeübten (und nachher wieder angestrebten) Selbständigkeit zu erlangen.
Frage:
Wo sind die Aufwendungen für das im Oktober 2008 aufgenommene Studium in der Einkommensteuererklärung einzutragen.
Gehören sie
in Zeile 81 des Mantelbogens (aber es ist kein Erststudium)?
in Zeile 52 der Anlage N (aber Stpfl hat keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, und es würde ein Verlust bei dieser Einkunftsart entstehen - wäre der Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechenbar)?
oder sind es Betriebsausgaben, die in die Einnahme- Überschuss-Rechnung gehören?
Kann mir hierzu bitte jemand weiterhelfen?
MfG
HMo
