Hallo allen Steuerbewanderten!
Wenn jemand als Auszubildender einen Lohn erhält, der so gering ist, dass der Lohnsteuerfreibetrag nicht überschritten wird, wird ja keine Lohnsteuer abgeführt. Kann auf Grund dessen die anfallende Zinsertragssteuer auf Geldanlagen vom Finanzamt rückerstattet werden?
Gruß, Marius