Hallo zusammen,
da ich mich momentan mit der Erbschaftssteuer beschäftige, würde mich mal folgendes interessieren.
Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer in der Türkei aus. Ich meine, insbesondere für in Deutschland lebende Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft. Wenn man in der Türkei über ein bestimmtes Vermögen verfügt, und dies im Falle einer Erbschaft dann an die Berechtigten (ebenfalls doppelte Staatsbürgerschaft und in Deutschland lebend) vererbt wird, wo genau müsste man dann die Steuern bezahlen? Greift hier das deutsche Recht, da man ja als Deutscher in der Türkei Geld erbt? Oder greift das türkische Recht, weil man ja ebenfalls die türkische Staatsbürgerschaft hat.
Über allgemeine Infos zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.
Die soll keine individuelle Rechtsberatung darstellen, sondern mir nur einen abstrakten Einblick in diese - doch etwas kompliziertere - Sachlage vermitteln.
Viele Grüße