man hat ein PKW verkauft das für 4000 Euro. kauft sich einen Neune für 6000 Euro und möchte als Betriebsvermögen abschreiben, da man über 50 % den Wagen betrieblich nutzt.
was muss man da genau beachten?
wie wirkt sich der Verkauf in der Buchhaltung aus?
was für Abschreibmöglichkeiten hat man für den neuen Wagen. Ich möchte so viel wie möglich und in kürzester Zeit abschreiben. Also am liebsten wäre mir Abschreiben zwei - drei Jahre.
Der Wagen wurde gebraucht ohne ausgewiesener MwSt. für 6.500 Euro gekauft und gehört zwangweise zum Betriebsvermögen, da der Privat-Wagen über 50 % beruflich genutzt wird.
Ist es wirklich so, dass man den auch auf drei Jahre abschreiben kann?
Gibt es auch einen § dazu? Wie kann man zum Beispiel dem FA sagen, dass man anstatt 4 Jahre, die von den geschätzt wurden für die Abschreibung, 3 Jahre machen?
Bin echt sehr gespannt auf die Antwort.
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Die ND lt amtlichen Tabellen ist (auch in diesem Forum…) 6 Jahre.
Eine niedrigere ND muss SINNVOLL begründet werden.
„Ich will…“ reicht da nicht aus.
Zu den anderen "Expertenmeinungen:
Oder 1 Euro oder 0 Euro. Falls es überhaupt eine Bilanz
gibt…
Beim 4…3 Rechner gibt es das natürlich nicht…Aber ein
Sachanlagenverzeichnis hat m.K. jeder
Das ist keine SAchen von „Bilanz oder nicht Bilanz“…
In 3 Jahren? Respekt sag ich da. Die Nutzungsdauer ist ja
mies.
Ist aber so, so wie ich es in meiner eigenen Ausbildung aufm FA
gelernt habe
Die Ausbildung muss dann aber schon 1893 gewesen sein…die ND ist seit langer Zeit 5 J bzw 6 J
Der Pkw wird in das Betriebsvermögen eingelegt…
„Sachanlagen“ an Einlage
Und wenn der PKW über´s betriebliche Konto bezahlt wird?
(Darüber, dass es bei EÜR eigentlich weder „Einlage“ noch „Bank“ gibt, wollen wir jetzt erst mal gar nicht diskutieren.
bei einem Fall, wo das FA die Nutzungsdauer auf 4 Jahre geschätzt hat, würde sich da ein Versuch sich lohnen auf 3 Jahre runter zu handeln, oder kommt man mit guten Argumentationen durch?
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Nun kann dieser Pkw abgeschrieben werden. In der Regel wird
ein PKW (sowieso) in drei Jahren linear abgeschrieben
echt?
sag mal, wann war deine Ausbildung und was wichtiger ist: wann bist du ausgestiegen?
Es macht keinen Spass, so einen Quatsch am laufenden Band zu korrigieren.
Nutzungsdauer eines neuen PKW: 6 Jahre
Bei gebraucht gekauften PKW ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu schätzen. Es können sich dadurch insgesamt mehr als 6 Jahre Nutzungsdauer ergeben, siehe
BFH Beschluss vom 17.04.2001 - VI B 306/00 (NV), BFH/NV 2001, 1255 http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/unfa…
Nach drei Jahren wäre der Pkw abgeschrieben und müsste mit dem
symbolischen 0,50 € in der Bilanz stehen bleiben.