Abschreibung von PKW

man hat ein PKW verkauft das für 4000 Euro. kauft sich einen Neune für 6000 Euro und möchte als Betriebsvermögen abschreiben, da man über 50 % den Wagen betrieblich nutzt.

was muss man da genau beachten?

wie wirkt sich der Verkauf in der Buchhaltung aus?

was für Abschreibmöglichkeiten hat man für den neuen Wagen. Ich möchte so viel wie möglich und in kürzester Zeit abschreiben. Also am liebsten wäre mir Abschreiben zwei - drei Jahre.

bedanke mich für hilfreiche Antwort.

mfg

melisa

Der Pkw wird in das Betriebsvermögen eingelegt…

„Sachanlagen“ an Einlage

Nun kann dieser Pkw abgeschrieben werden. In der Regel wird ein PKW (sowieso) in drei Jahren linear abgeschrieben

Bsp: Einlagewert = 15000 €…dann AfA je Jahr 5000 €

AfA an „Sachanlagen“

Nach drei Jahren wäre der Pkw abgeschrieben und müsste mit dem symbolischen 0,50 € in der Bilanz stehen bleiben.

Nun kann dieser Pkw abgeschrieben werden. In der Regel wird
ein PKW (sowieso) in drei Jahren linear abgeschrieben

In 3 Jahren? Respekt sag ich da. Die Nutzungsdauer ist ja mies.

Bsp: Einlagewert = 15000 €…dann AfA je Jahr 5000 €

Und wenn die Kiste Mitte des Jahres eingelegt wurde?

Nach drei Jahren wäre der Pkw abgeschrieben und müsste mit dem
symbolischen 0,50 € in der Bilanz stehen bleiben.

Oder 1 Euro oder 0 Euro. Falls es überhaupt eine Bilanz gibt…

Der Wagen wurde gebraucht ohne ausgewiesener MwSt. für 6.500 Euro gekauft und gehört zwangweise zum Betriebsvermögen, da der Privat-Wagen über 50 % beruflich genutzt wird.

Ist es wirklich so, dass man den auch auf drei Jahre abschreiben kann?

Ich brauche die niedrigste Abschreibzeit.

In 3 Jahren? Respekt sag ich da. Die Nutzungsdauer ist ja
mies.

Ist aber so, so wie ich es in meiner eigenen Ausbildung aufm FA gelernt habe

Und wenn die Kiste Mitte des Jahres eingelegt wurde?

Dann ist anteilig abzuschreiben…12 Monate = 12/12 usw.

Oder 1 Euro oder 0 Euro. Falls es überhaupt eine Bilanz
gibt…

Beim 4…3 Rechner gibt es das natürlich nicht…Aber ein Sachanlagenverzeichnis hat m.K. jeder

Gibt es auch einen § dazu? Wie kann man zum Beispiel dem FA sagen, dass man anstatt 4 Jahre, die von den geschätzt wurden für die Abschreibung, 3 Jahre machen?

Bin echt sehr gespannt auf die Antwort.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So, um hier mal Ordnung zu machen:

Die ND lt amtlichen Tabellen ist (auch in diesem Forum…) 6 Jahre.
Eine niedrigere ND muss SINNVOLL begründet werden.

„Ich will…“ reicht da nicht aus.

Zu den anderen "Expertenmeinungen:

Oder 1 Euro oder 0 Euro. Falls es überhaupt eine Bilanz
gibt…

Beim 4…3 Rechner gibt es das natürlich nicht…Aber ein
Sachanlagenverzeichnis hat m.K. jeder

Das ist keine SAchen von „Bilanz oder nicht Bilanz“…

In 3 Jahren? Respekt sag ich da. Die Nutzungsdauer ist ja
mies.

Ist aber so, so wie ich es in meiner eigenen Ausbildung aufm FA
gelernt habe

Die Ausbildung muss dann aber schon 1893 gewesen sein…die ND ist seit langer Zeit 5 J bzw 6 J

Der Pkw wird in das Betriebsvermögen eingelegt…

„Sachanlagen“ an Einlage

Und wenn der PKW über´s betriebliche Konto bezahlt wird?
(Darüber, dass es bei EÜR eigentlich weder „Einlage“ noch „Bank“ gibt, wollen wir jetzt erst mal gar nicht diskutieren.

Zu den anderen "Expertenmeinungen:

Klingt irgendwie arrogant…

Oder 1 Euro oder 0 Euro. Falls es überhaupt eine Bilanz
gibt…

Beim 4…3 Rechner gibt es das natürlich nicht…Aber ein
Sachanlagenverzeichnis hat m.K. jeder

Das ist keine SAchen von „Bilanz oder nicht Bilanz“…

Das weiß ich auch. Ich wollte damit nur sagen dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt genau 0,50 Euro als Restbuchwert stehen zu lassen.

wer hat nun recht?

3 Jahre oder 6 Jahre?

wer hat nun recht?

3 Jahre oder 6 Jahre?

Bei einem neuen PKW 6 Jahre, bei einem gebrauchten müsste man die Nutzungsdauer schätzen.

bei einem Fall, wo das FA die Nutzungsdauer auf 4 Jahre geschätzt hat, würde sich da ein Versuch sich lohnen auf 3 Jahre runter zu handeln, oder kommt man mit guten Argumentationen durch?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nutzungsdauer PKW
Hi,

Nun kann dieser Pkw abgeschrieben werden. In der Regel wird
ein PKW (sowieso) in drei Jahren linear abgeschrieben

echt?

sag mal, wann war deine Ausbildung und was wichtiger ist: wann bist du ausgestiegen?

Es macht keinen Spass, so einen Quatsch am laufenden Band zu korrigieren.

Nutzungsdauer eines neuen PKW: 6 Jahre
Bei gebraucht gekauften PKW ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu schätzen. Es können sich dadurch insgesamt mehr als 6 Jahre Nutzungsdauer ergeben, siehe
BFH Beschluss vom 17.04.2001 - VI B 306/00 (NV), BFH/NV 2001, 1255
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/unfa…

Nach drei Jahren wäre der Pkw abgeschrieben und müsste mit dem
symbolischen 0,50 € in der Bilanz stehen bleiben.

0,50€ ist nicht dein Ernst, oder?

Schöne Grüße
C.