Steuerl. Freistellung Existenzmin. Kind >hää?

moin moin,

nehmen wir mal an, jemand bekommt seinen Steuerbescheid zurück und da steht dann drin:
die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechung des zu versteuernden Einkommmens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

Was heisst das auf Deutsch???

cu & tia

Tom

Servus,

das heißt, dass als besonderer Service vom Finanzamt bei der Veranlagung ausgerechnet wird, ob er mehr vom Ansatz des Kinderfreibetrages oder mehr vom (steuerfrei) erhaltenen Kindergeld hat. Die Alternative (beides gleichzeitig geht nicht), die mehr bringt, wird dann angesetzt.

Steuerpflichtige mit relativ hohem zu versteuernden Einkommen müssen ESt auf das erhaltene Kindergeld zahlen, aber bei der Veranlagung zur ESt wird der Kinderfreibetrag abgezogen.

Es kommt in keinem Fall bedeutend mehr dabei heraus; es handelt sich also nicht so sehr um eine Bevorzugung der „Reichen“, sondern um eine relativ geschickte Implementierung einer Gesetzesänderung (vor vielen Jahren), die das Ganze einigermaßen wasserdicht gegen die bekannten Verfassungsklagen gemacht hat. Heutige Berliner Hausmannskost ist handwerklich viel schlechter gemacht…

Schöne Grüße

MM