Hallo miteinander!
Sind handwerkliche Leistungen, die im Rahmen eines Umzuges der Küche von einen Raum in den anderen (innerhalb einer selbstgenutzten Eigentumswohnung) erbracht werden steuerlich absetzbar?
Z.B. Neuverlegung der Ab-/Wasserrohre, Durchschlagen einer nicht tragenden Mauer, Ab-/Aufbau der Einbauküche, Spachtel-/Malerarbeiten…
Ich frage deswegen, da mich der folgende im Netz kursierende Satz skeptisch macht:
„Nicht begünstigt sind aber Herstellungskosten am Gebäude; solche fallen beispielsweise an, wenn eine Besenkammer in ein Gäste-WC verwandelt wird. Dann entsteht nämlich etwas Neues.“
Genau dies wäre es doch, schließlich entsteht im Arbeitszimmer doch eine Küche und in der Küche entsteht ein Arbeitszimmer!? Oder versteh ich das falsch?
Vielen, vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!
Schöne Grüße
Markus
Entscheidend ist, daß es sich um Erneuerung, Reparatur oder Modernisierung handelt. Es darf nix neu geschaffen werden. Dann kann man den Bruttoarbeitslohn (also Stundenlohn + USt) absetzen. Die Rechnung muss aber den Lohnanteil extra ausweisen. Eine Formulierung „inkl. Lohn“ zählt nicht!!
Entscheidend ist, daß es sich um Erneuerung, Reparatur oder
Modernisierung handelt. Es darf nix neu geschaffen werden.
=> na hier wird sich aber schwer widersprochen…
Entscheidend ist, daß es sich um Erneuerung, Reparatur oder
Modernisierung handelt. Es darf nix neu geschaffen werden.
=> na hier wird sich aber schwer widersprochen…
Ja, das ist wirklich nicht logisch.
Küche von Raum A nach Raum B (angenommen 2500€). Sind die Handwerkerkosten - ohne Material - absetzbar, oder nicht?
Moin,
die Lohnkosten können steuermindernd angesetzt werden. 20% der Lohnkosten inkl. USt, max. 600 € (für 2008), max. 1.200 € (für 2009).
Viele Grüße
e
Nein, das mein ich doch nicht, das ist mir doch klar!
Die Frage ist nur, ob der Umzug der Küche generell angesetzt werden kann oder nicht!? (Stichwort „es entsteht etwas neues“)
Trotzdem danke für jede Art von Hilfe
…
Aber es entsteht doch nix Neues! Die Küche zieht doch nur in einen bereits vorhandenen Raum. „Etwas Neues“ bezieht sich darauf, das neue Wohnflächen entstehen bzw. Nutzflächen erweitert bzw. geschaffen werden. In dem Beispiel handelt es sich imho doch um Modernisierung.
Aber es entsteht doch nix Neues! Die Küche zieht doch nur in
einen bereits vorhandenen Raum. „Etwas Neues“ bezieht sich
darauf, das neue Wohnflächen entstehen bzw. Nutzflächen
erweitert bzw. geschaffen werden. In dem Beispiel handelt es
sich imho doch um Modernisierung.
Ja wenn das so ist, wunderbar
!
Klingt für mich auch logischer, war mir nur eben etwas unsicher, deswegen meine Frage…
Danke für die Hilfe!