Einkünfte aus Kapitalvermögen und Werbungskosten

Hallo zusammen,

Zur Info.

Frau Mustermann kauft vor 10 Jahren eine ETW (Eigenheimzulage berechtigt) und hat einen Kombi Immobiliendarlehen (mit tilgungsfreiem Hypothekendarlehen) und Bausparvertrag mit der gleiche - benötigte Summe abgeschlossen. Gleichzeitig musste Frau Mustermann den Bausparvertrag und die Eigenheimzulage ganz an die Bausparkasse abtreten.

Den Bausparvertrag hat Frau Mustermann mit 50% angespart und hat gleichzeitig dann auf den Zuteilungsreife Bauspardarlehen verzichtet. Da sie einen besseren Umfinanzierungsangebot erhalten hat. Das Darlehen bei der Bausparkasse hat sie mit der angesparten Bausparsumme 50% sowie Bonuszinsen und mit der Umfinanzierung getilgt bzw. ganz abgelöst.

„Laut auf Papier“ der Bausparkasse sowie Steuerrechtlich gesehen hat Frau Mustermann Kapitalvermögen („Bonuszinsen“) im Jahr 2008 erwirtschaftet. Der Betrag wurde von der Bausparkasse auch nicht ausbezahlt, sondern es wurde 100%tig zur Tilgung des Darlehens eingesetzt.

Die Wohnung ist nicht vermietet! Es wird ausschließlich von Frau Mustermann und ihre Familie bewohnt!

Also zu den Fragen:

  1. Was kann Frau Mustermann in diesem Fall als Werbungskosten (außer Werbungskosten-Pausbetrag von 51€ für Alleinstehende,102€ für Ehegatten sowie der Sparer-Freibetrag von 750€/1500€) bei der Kapitalvermögen alles absetzen?

Ist es möglich die Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen mit den Darlehenszinsen gegen zu verrechnen? Oder gibt es vielleicht irgendeine Sonderreglung hierfür?

  1. Desweiteren ist Frau Mustermann kostenfrei mit in der GKV Familienversichert. In steuerrechtlicher Hinsicht hat sie ja Kapitaleinkünfte. Die Kapitaleinkünfte liegen über den Grenzfreibetrag von 400€ mtl. Was muss Frau Mustermann bei der GKV befürchten (Nachzahlung?) und was muss sie hierbei beachten? Oder ist mit der Steuernachzahlung alles abgegolten?

Ich danke schon mal im Voraus für eure hilfreichen Antworten.

Hallo,

Ist es möglich die Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen mit den
Darlehenszinsen gegen zu verrechnen? Oder gibt es vielleicht
irgendeine Sonderreglung hierfür?

Das wird leider nicht funktionieren, da das Darlehen eindeutig zur Finanzierung eines Eigenheims verwendet wurde. Eine Umwidmung wird da nicht möglich sein.
Es soll zwar eine einzige gegenteilige Meinung geben (vgl. Weber-Grellet, Deutsche Steuer-Zeitung 1991, 321; Söhn in Kirchhof/ Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. E 567), ich habe aber noch von keinem Finanzamt bzw. -gericht gehört, dass diese Meinung teilt.
Sähe anders aus, wenn eine vermietete Immobilie finanziert worden wäre, dann hätte man das ganze schön bei den Einkünften aus VuV unterbringen können.

  1. Desweiteren ist Frau Mustermann kostenfrei mit in der GKV
    Familienversichert. In steuerrechtlicher Hinsicht hat sie ja
    Kapitaleinkünfte. Die Kapitaleinkünfte liegen über den
    Grenzfreibetrag von 400€ mtl. Was muss Frau Mustermann bei der
    GKV befürchten (Nachzahlung?) und was muss sie hierbei
    beachten? Oder ist mit der Steuernachzahlung alles
    abgegolten?

GKV ist nicht mein Fachgebiet, aber rein praktisch gesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass es da zu einer Nachzahlung kommt. Dann hätte ja jedes Ehepaar, wo nur einer arbeitet und das gemeinsam Zinsen über 800€ bezieht, Probleme.

Gruß,
Markus