Auswandern in die Schweiz - DBA

Eine deutsche Bürgerin wandert in die Schweiz aus, arbeitet von Januar bis April in eines Jahres noch in Deutschland bei einer dt. Firma. Ab Mai wandert sie in die Schweiz aus, und arbeitet dort bei einer schweizer Firma. Ab Mai besitzt sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, nur noch in der Schweiz gemeldet. Ist weiter dt. Staatsbürgerin

Frage:

  1. wo ist das Einkommen zu versteuern?
  2. tritt der Progressionsvorhalt in Kraft für die Einkünfte aus der Schweiz? sind mehr als 183 Tage in der Schweiz und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland?

Vielen Dank im voraus

zu 1:
in beiden Staaten
Die ausl. Einkünfte unterliegen im Jahr des Wegzugs in D aber „nur“ dem Progressionsvorbehalt

zu 2:
Die 183 Tage-Regel spielt hier keine Rolle, da es sich um einen Wegzugsfall handelt und damit strenggenommen nicht um einen DBA-Fall.

vielen Dank,
das heisst dann im Klartext
man zahlt in Deutschland einen höheren Steuersatz,wegen dem Progressionsvorbehalt.
muss zwar für die Einkünfte in der Schweiz keine Steuern in Deutschland zahlen. aber es wird durch den Progressionsvorbehalt ein höhere Steuersatz in Deutschland herangezogen.

dachte aufgrund der 185 Tage Regel, würde das ganze Einkommen auf die Schweiz verrechnet.