Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Kleinunternehmer
Von: , Frage gestellt am So, 15. Mär 2009
Hallo,
Ausgangssituation:
- In 2008 Existenzgründung als freiberufl. JOurnalist
- Existenzgründungs-Förderung durch das Finanzamt
- Anerkennung als Kleinunternehmer für 2008
Reale Situation:
- für 2008 wurde die Grenze von 17500 Umsatz (Kleinunternehmer) überschritten, d.h. ab 2009 Umsatzsteuerpflichtig.
Da aber in 2008 befreit (Kleinunternehmer), muss für 2008 auch keine Umsatzsteuer nachgezahlt werden. Als Kleinunternehmer ist man nicht verpflichtet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Anlage EÜR zu machen.
Frage: MUss diese für die Steuererklärung 2008 trotzdem erstellt werden, weil die Kleinunternehmer-Grenze überschritten wurde??
Viele Grüße
Aron
