In 2008 Existenzgründung als freiberufl. JOurnalist
Existenzgründungs-Förderung durch das Finanzamt
Anerkennung als Kleinunternehmer für 2008
Reale Situation:
für 2008 wurde die Grenze von 17500 Umsatz (Kleinunternehmer) überschritten, d.h. ab 2009 Umsatzsteuerpflichtig.
Da aber in 2008 befreit (Kleinunternehmer), muss für 2008 auch keine Umsatzsteuer nachgezahlt werden. Als Kleinunternehmer ist man nicht verpflichtet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Anlage EÜR zu machen.
Frage: MUss diese für die Steuererklärung 2008 trotzdem erstellt werden, weil die Kleinunternehmer-Grenze überschritten wurde??
Danke für die Antwort. Es ist aber doch richtig, dass keine Umsatzsteuer mehr nachgezahlt werden muss, wenn man einmal für das Jahr als Kleinunternehmer anerkannt wurde, oder?
Da aber in 2008 befreit (Kleinunternehmer), muss für 2008 auch
keine Umsatzsteuer nachgezahlt werden.
Ja.
Trotzdem muss man eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, in der dann halt (nur) der Umsatz als Zahl steht.
Als Kleinunternehmer ist man nicht verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
nach Anlage EÜR zu machen.
Jein.
Man muss das Formular „Anlage EÜR“ nicht benutzen.
Der Gewinn muss aber genauso ordentlich ermittelt werden.
Er kommt dann in die Anlage G (bei Gewerbe) bzw. Anlage S (Freiberuf)
Frage: MUss diese für die Steuererklärung 2008 trotzdem
erstellt werden, weil die Kleinunternehmer-Grenze
überschritten wurde??
Die genannten Steuererklärungen müssen in jedem Fall erstellt werden.
Trotzdem muss man eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, in der
dann halt (nur) der Umsatz als Zahl steht.
Ahh, das ist mir neu, ich dachte gerade, das müßte ich als Kleinunternehmer nicht. Der Umsatz geht ja auch aus der Gewinnermittlung hervor.
Als Kleinunternehmer ist man nicht verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
nach Anlage EÜR zu machen.
Jein.
Man muss das Formular „Anlage EÜR“ nicht benutzen.
Der Gewinn muss aber genauso ordentlich ermittelt werden.
Er kommt dann in die Anlage G (bei Gewerbe) bzw. Anlage S
(Freiberuf)
Ok, dann habe ich nicht eine Frage. Wie sieht das als Freiberufler aus? Muss ein Freiberufler die Anlage S benutzen oder kann er auch die Anlage EÜR verwenden?
Trotzdem muss man eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, in der
dann halt (nur) der Umsatz als Zahl steht.
Ahh, das ist mir neu, ich dachte gerade, das müßte ich als
Kleinunternehmer nicht.
Das FA möchte halt erklärt bekommen, ob/dass der Unternehmer noch unter der Kleinunternehmergrenze liegt.
Es wären auch Fälle denkbar, in denen der Kleinunternehmer zunächst unwissentlich oder unbeabsichtigt USt einnimmt, die ans FA abgeliefert werden muss. Auch das käme wohl in die USt-Erklärung.
Man muss das Formular „Anlage EÜR“ nicht benutzen.
Der Gewinn muss aber genauso ordentlich ermittelt werden.
Er kommt dann in die Anlage G (bei Gewerbe) bzw. Anlage S
(Freiberuf)
Ok, dann habe ich nicht eine Frage. Wie sieht das als
Freiberufler aus? Muss ein Freiberufler die Anlage S benutzen
oder kann er auch die Anlage EÜR verwenden?
Die Anlage G bzw. Anlage S ist Pflicht,
die Anlage EÜR ist bis 17.500 € Umsatz ein „Kann“ bzw. „Sollte“.