folgende Situation: Herr X war vom 1.1-31.3 in einem Angestelltenverhältnis tätig. Während dieser Zeit hat er diverse Reisekosten gehabt, die sein Arbeitgeber nicht erstattet hat. Diese will er gerne steuerlich geltend machen, normalerweise eben als Werbungskosten.
Ab 1.4. des selben Jahres hat Herr X aber sein Angestelltenverhältnis beendet und eine freiberufl. Tätigkeit aufgenommen. Für diese muss er nun eine Gewinnermittlung machen. Auch in diesem Rahmen hatte HErr X diverse Auswärtstätigkeiten sowie andere weitere andere Betriebsausgaben. Diese trägt er aber in der Gewinnermittlung ein.
Jetzt hat Herr X einige Auswärtstätigkeiten nur in seiner Einkommensstuererklärung angegeben und andere (die aus der Selbstständigkeit) in der Gewinnermittlung.
Hat Herr X nun seine Steuererklärung korrekt gemacht?
folgende Situation: Herr X war vom 1.1-31.3 in einem
Angestelltenverhältnis tätig. Während dieser Zeit hat er
diverse Reisekosten gehabt, die sein Arbeitgeber nicht
erstattet hat. Diese will er gerne steuerlich geltend machen,
normalerweise eben als Werbungskosten.
Ja. Anlage N
Ab 1.4. des selben Jahres hat Herr X aber sein
Angestelltenverhältnis beendet und eine freiberufl. Tätigkeit
aufgenommen. Für diese muss er nun eine Gewinnermittlung
machen. Auch in diesem Rahmen hatte HErr X diverse
Auswärtstätigkeiten sowie andere weitere andere
Betriebsausgaben. Diese trägt er aber in der Gewinnermittlung
ein.
OK
Beides sind „getrennte Baustellen“. Es muss halt je nach Anlass getrennt sein.
Jetzt hat Herr X einige Auswärtstätigkeiten nur in seiner
Einkommensstuererklärung angegeben und andere (die aus der
Selbstständigkeit) in der Gewinnermittlung.
Hat Herr X nun seine Steuererklärung korrekt gemacht?
Wir können von hier aus nich drauf gucken.
Wenn er es wie oben beschrieben gemacht hat, klingt es aber OK.
Beides sind „getrennte Baustellen“. Es muss halt je nach
Anlass getrennt sein.
Ok, das wollte ich wissen.
Jetzt hat Herr X einige Auswärtstätigkeiten nur in seiner
Einkommensstuererklärung angegeben und andere (die aus der
Selbstständigkeit) in der Gewinnermittlung.
Hat Herr X nun seine Steuererklärung korrekt gemacht?
Wir können von hier aus nich drauf gucken.
Wenn er es wie oben beschrieben gemacht hat, klingt es aber
OK.
Davon bin ich jetzt mal ausgegangen. Wollte nur wissen, ob man diese zwei Dringe als „getrennte Baustellen“ behandeln muss. Aber diese Frage wurde ja beantwortet.