Hallo,
Ein Übersetzer hat sein Gewerbe in Deutschland. Er ist Ust pflichtig, also muss MwSt in seine Rechnung führen. Er bekommt einen Auftrag aus Österreich. Muss er da auch die MwSt. berechnen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
hallo,
für Steuern gibt es ein eigenes Brett - bitte einen Moderator es dahin zu verschieben (bei Doppelpost würden beide gelöscht werden).
Ist der Kunde eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender?
Ansonsten kann vielleicht erstmal http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifika… weiterhelfen.
Cu Rene
Salut Veraceline (joli jeu de mots…),
in diesem Fall ist für die Fakturierung der USt der Ort der Leistung entscheidend.
Wenn der Empfänger der Leistung (= donneur d’ordre) Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes ist, ist der Ort der Leistung Österreich. Dann muss von Deutschland aus keine USt fakturiert und abgeführt werden, die Leistung ist nicht steuerbar in Deutschland. Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers muss nachgewiesen werden (geht am leichtesten mit der USt-Identifikationsnummer, prüfbar mit
http://evatr.bff-online.de/eVatR/
aber auch jeder andere Nachweis der Unternehmereigenschaft ist gültig). Auf die Rechnung kommt ein Hinweis „Umsatz nicht steuerbar in Deutschland - USt wird durch den Leistungsempfänger geschuldet“.
Wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung Deutschland, wo der ausführende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (comme je suppose).
Falls Du selbst Übersetzerin All>>F sein solltest, fais-moi signe. J’ai des contacts personnels (partageant table & lit) avec une traductrice qui travaille en F>>All, étant toujours en cherche des collègues travaillant au sens inverse pour, en tandem, pouvoir éviter les agences du type „ré-enveloppeur“.
Schöne Grüße
MM