Hi!
Muß ich Aktiengeschäfte, die nicht steuerpflichtig sind (Verkäufe außerhalb der Spekufrist) bei der Einkommenssteuererklärung überhaupt angeben?
Danke.
P.M.
Hi!
Muß ich Aktiengeschäfte, die nicht steuerpflichtig sind (Verkäufe außerhalb der Spekufrist) bei der Einkommenssteuererklärung überhaupt angeben?
Danke.
P.M.
NEIN NATÜRLICH NICHT!
denn das steuerrecht besteuert bei den sog. überschuss- einkünften nur die erträge die das privatvermögen „abwirft“ und nicht die wertzuwächse. der § 23 (private veräusserungsgeschäfte ist hier eine ausnahme). und weil es das FA gar nicht interessiert, kannst du es auch in keinem formular reinkritzeln …
gruss
der shob
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