Getrennt lebend, Veranlagung im Jahr der Trennung

Hallo,
angenommen Frau und Mann (verheiratet) trennen sich in 2008.
Der Mann bliebe in Stadt A, die Frau ziehe nach Stadt B.
Im Jahr der Trennung (also 2008) wird ja keine Veränderung an der Steuerklasse vorgenommen, sondern erst ab 2009.
Wie ist es nun aber mit der Steuererklärung für 2008 - getrennt oder gemeinsam?
Da die Lohnsteuerkarten für 2008 für beide von Stadt A ausgestellt wurden - wohin muss dann die Steuererklärung - nach Stadt A oder (im Falle der Frau) nach Stadt B, da sie nun dort wohnt.
Vielen Dank im Voraus
Rose

Gemeinsam, da die Voraussetzungen zu Beginn des Jahres dafür vorlagen. Getrennt wäre evtl. für einen der beiden nachteilig und damit greift das Schikaneverbot.
Ab 2009 dann getrennt, da die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung zu Beginn des Jahres nicht mehr vorlagen.
Die Steuererklärung wird bei dem FA eingereicht wo auch die letzte eingereicht wurde.

Viele Grüße
e

Ok verstanden. Aber „gemeinsam“ bedeutet doch nicht, dass sich die beiden gemeinsam an einen Tisch setzen müssen? Angenommen die beiden gehen sich aus dem Weg (was bei Trennungen wohl der Normalfall sein dürfte). Würde es also in so einem Fall ausreichen, wenn die Frau Ihre Steuererklärung ausfüllt und an das FA Stadt A schickt und einfach hofft, dass der Mann seine Steuererklärung auch zeitnah einreicht?
Was, wenn der Mann seine Steuererklärung für 2008 nicht machen würde - könnte die Frau dann auch nicht?
Das Ganze muss doch irgendwie gesetzlich bzw. steuerrechtlich erfasst sein, dass „getrennt“ lebende nicht unbedingt „gemeinsam“ wollen?
Viele Grüße
Rose

Hallo!

Zumindest müsste auf der Erklärung „Gemeinsame Veranlagung“ angekreuzt sein. Dann erhält der andere meist ein Schreiben vom FA mit der Bitte auch seinen Teil der Erklärung abzugeben. Sinniger wäre gleichzeitig.
Wie bereits erwähnt gilt das Schikaneverbot. Ein Ehegatte kann nicht einfach getrennt ankreuzen, wenn der andere dadurch Nachteile hat. Dieser kann dann die gemeinsame Veranlagung fordern. Das ist dann der Fall, wenn die Lohnsteuerklassen 3/5 gewählt wurden.
Wie vorzugehen ist, hängt nun davon ab, ob man noch in der Lage ist, miteinander zu kommunizieren.

Schöne Grüße
e

Hm, und wie wäre es, wenn der Mann die StKlasse 5 häte weil er selbständig ist? Dann hätte das mit der Klassifizierung ohnehin keinen Einfluß. Und angenommen die Frau hätte Klasse 3. Könnte sie dann einfach „getrennt“ ankreuzen? Hätte das für sie steuerliche Nachteile?
Gruß
Rose

Wurde doch bereits erwähnt, dass einer beiden Nachteile hätte. In diesem Fall die Frau, denn sie müsste mit einer Nachzahlung rechnen, während der Mann eine Erstattung erhält. Und dafür gibt es dann das Schikaneverbot.
Also nochmal: Zusehen, dass man eine gemeinsame Erklärung wie auch immer abgibt. Die Voraussetzung dafür ist ja schließlich erfüllt. Das wie kann hier aber nicht geklärt werden, denn das ist eine rein zwischenmenschliche Angelegenheit.

Schönen Restsonntag wünscht
e

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