Hallo,
Frau A ist freiberufl. Journalistin. Wie alle Freiberufler macht sie ihre Einnahmenbuchführung nach vereinnahmten Entgelten, nicht nach vereinbarten. D.h. an dem Tag, an dem Geld auf ihrem Konto landet, verbucht Frau A in ihren Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Einnahme. Nun ist es aber so, dass Frau A eine Altersvorsorge bei der Pressevorsorgung abgeschlossen hat. Die Beiträge dafür führt aber den Sender für den Frau A arbeitet direkt dorthin ab, d.h. ihr Honorar wird um die entsprechende Summe gekürzt und dann an sie ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird ihr dann zu zwei Zahlterminen ausgezahlt (einmal Mitte und einmal Ende des Monats). Frau A muss aber das gesamte Honorar (inkl. der Beiträge für die Altersvorsorge versteuern, auf ihrem Konto landet aber entsprechend weniger).
Wie soll Frau A das nun in ihrer Einnahmen-Überschussrechnung verbuchen??
Danke und Gruss
Aron