Höhe der Betriebseinnahmen bei Selbständigen

Hallo,

Frau A ist freiberufl. Journalistin. Wie alle Freiberufler macht sie ihre Einnahmenbuchführung nach vereinnahmten Entgelten, nicht nach vereinbarten. D.h. an dem Tag, an dem Geld auf ihrem Konto landet, verbucht Frau A in ihren Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Einnahme. Nun ist es aber so, dass Frau A eine Altersvorsorge bei der Pressevorsorgung abgeschlossen hat. Die Beiträge dafür führt aber den Sender für den Frau A arbeitet direkt dorthin ab, d.h. ihr Honorar wird um die entsprechende Summe gekürzt und dann an sie ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird ihr dann zu zwei Zahlterminen ausgezahlt (einmal Mitte und einmal Ende des Monats). Frau A muss aber das gesamte Honorar (inkl. der Beiträge für die Altersvorsorge versteuern, auf ihrem Konto landet aber entsprechend weniger).

Wie soll Frau A das nun in ihrer Einnahmen-Überschussrechnung verbuchen??

Danke und Gruss
Aron

hallo Aron

wow, das ist ja eine „schöne“ Verwürfelung von ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen Begriffen…

Frau A ist freiberufl. Journalistin. Wie alle Freiberufler
macht sie ihre Einnahmenbuchführung

Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig.
Sie machen einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, geregelt ist dies in § 4 Abs. 3 EStG.

nach vereinnahmten Entgelten, nicht nach vereinbarten.

Das sind jetzt Begriffe aus der Umsatzsteuer. Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten = sog. IST-Versteuerung. Versteuerung nach vereinbarten Entgelten = sog. SOLL-Versteuerung.

D.h. an dem Tag, an dem Geld auf ihrem Konto landet, verbucht Frau A in ihren Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Einnahme.

Hier spricht man vom Zufluss-Abflussprinzip, das ist eine Eigenart Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG. Einnahmen werden bei ZUfluss berücksichtigt, Ausgaben bei ABfluss.

Frau A muss aber das gesamte Honorar (inkl. der
Beiträge für die Altersvorsorge versteuern, auf ihrem Konto
landet aber entsprechend weniger).

Das ist richtig, die Beiträge zur AV sind keine Betriebsausgaben.
Im übrigen dürften Einnahmen u. Ausgaben eh nicht saldiert werden.

Wie soll Frau A das nun in ihrer Einnahmen-Überschussrechnung
verbuchen??

Der Buchungssatz würde wie folgt lauten:
(per) Privatkonto (hier:Sonderausg.) an Umsatzerlöse

Wenn Frau A umsatzsteuerpflicht wäre, würde der Buchungssatz lauten:
(per) Privatkonto (SA) an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Danke und Gruss
Aron

Gern geschehen
Gruß zurück
Sonja

Hallo,

Frau A ist freiberufl. Journalistin. Wie alle Freiberufler
macht sie ihre Einnahmenbuchführung

Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig.
Sie machen einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, geregelt ist
dies in § 4 Abs. 3 EStG.

Das weiss Frau A und das war auch gemeint. Unter „Buchführung“ versteht Frau nicht die Buchführung im steuerrechtl. Sinne, sondern ihre EÜR, die ihr hilft, den Überblick nicht zu verlieren!

Das sind jetzt Begriffe aus der Umsatzsteuer. Versteuerung
nach vereinnahmten Entgelten = sog. IST-Versteuerung.
Versteuerung nach vereinbarten Entgelten = sog.
SOLL-Versteuerung.

Genau. Da Frau A umsatzsteuerpflichtig ist, ist das ja nicht ganz unwesentlich.

Frau A muss aber das gesamte Honorar (inkl. der
Beiträge für die Altersvorsorge versteuern, auf ihrem Konto
landet aber entsprechend weniger).

Das ist richtig, die Beiträge zur AV sind keine
Betriebsausgaben.

Genau. Das Problem, welches Frau A hier hat ist, dass Frau A vom Sender eine Monatsbasierte Abrechnung erhält. D.h. die AV-Beträge, die der Sender sofort an die Presseversorgung abführt, werden auch auf einer Monatsbasis berechnet. Die dazugehörigen Überweisungen erhält FRau A aber zweigeteilt, einmal zur Monatsmitte und einmal am Ende. Wie kann Frau A nun diesen Summen, die entsprechenden AV-Beiträge zuordnen bzw. soll sie die einfach Extra verbuchen? Irgendwo müssen die ja sowohl in ihrer EÜR als auch in ihrer USt-Erklärung auftauchen???

Im übrigen dürften Einnahmen u. Ausgaben eh nicht saldiert
werden.

Was heisst das? Das verstehe ich nicht.

Wenn Frau A umsatzsteuerpflicht wäre, würde der Buchungssatz
lauten:
(per) Privatkonto (SA) an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Versteh nicht, was damit gemeint ist?

Danke und Gruss
Aron

Hallo Aron,

bzw. soll sie die einfach Extra verbuchen?

ja, das wäre eine Extrabuchung.

Irgendwo müssen die ja
sowohl in ihrer EÜR als auch in ihrer USt-Erklärung
auftauchen???

Richtig, deswegen wird ja auch eine Buchung vorgenommen
per Privatkonto an Erlöse, wie schon in meinem vorherigen Posting aufgeführt.

Im übrigen dürften Einnahmen u. Ausgaben eh nicht saldiert
werden.

Was heisst das? Das verstehe ich nicht.

Frau A darf Einnahmen u Ausgaben nicht saldiert buchen.
Beispiel: Frau A erhält vom Sender eine um irgendwelche Kosten verminderte Zahlung.
Dann dürfte nicht die verminderte Zahlung als Umsatz auftauchen, sondern der volle Betrag. Als zweites wäre dann die Position der Kosten extra zu erfassen.

Da redet man dann von Saldierungsverbot.

Wenn Frau A umsatzsteuerpflicht wäre, würde der Buchungssatz
lauten:
(per) Privatkonto (SA) an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Versteh nicht, was damit gemeint ist?

Frau A weiss schon, wie ein Buchungssatz gebildet wird?
PER Sollkonto AN Habenkonto. Viele lassen das PER weg, dann heißt es nur SOllkonto an Habenkonto. Ist aber dasselbe.

SA =Sonderausgaben

Auf dem Konto Umsatzerlöse erscheint ja nur der Nettobetrag, deshalb muss Frau A im Fall der USt-Pflicht die Habenseite splitten.

Privatkonto Sonderausgaben an Umsatzerlöse (Nettobetrag)
UND AN Umsatzsteuer (USt-Betrag)

ich hoffe, es ist nun deutlicher.

Gruß
Sonja

Hallo Sonja,

bzw. soll sie die einfach Extra verbuchen?

ja, das wäre eine Extrabuchung.

Also sollte Frau A eine „virtuelle“ (da in echt nie stattgefundene Buchung, da der Sender die AV ja direkt abführt) für diese Beträge in ihrer EÜR einstellen und NICHT die eigentlichen Überweisungen entsprechend um den Betrag erhöhen?

Irgendwo müssen die ja
sowohl in ihrer EÜR als auch in ihrer USt-Erklärung
auftauchen???

Richtig, deswegen wird ja auch eine Buchung vorgenommen
per Privatkonto an Erlöse, wie schon in meinem vorherigen
Posting aufgeführt.

Was bedeutet per Privatkonto? Bei den AV-Beträgen handelt es sich um 7% „AG-Anteil“ (also Zusatzhonorar des Senders, welches auf ihr eigentliches Honorar aufgeschlagen wird) und 7% AN-Anteil (eben die 7% aus dem eigentlichen Honorar von Frau A). Ankommen (auf dem Konto) tut bei Frau A also nur der um dieses beides verminderte Betrag.

Frau A darf Einnahmen u Ausgaben nicht saldiert buchen.
Beispiel: Frau A erhält vom Sender eine um irgendwelche Kosten
verminderte Zahlung.
Dann dürfte nicht die verminderte Zahlung als Umsatz
auftauchen, sondern der volle Betrag.
Als zweites wäre dann
die Position der Kosten extra zu erfassen.
Da redet man dann von Saldierungsverbot.

Ok, danke für die Erklärung.

Wenn Frau A umsatzsteuerpflicht wäre, würde der Buchungssatz
lauten:
(per) Privatkonto (SA) an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Heisst das, Frau A darf ihre AV als Sonderausgaben absetzen? Ich dachte, das ginge nur noch mit Renten- bzw. Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden?
Und wie verbucht Frau A die Zuschüsse des Senders (s.o.)?

Vielen Dank
Aron

hallo Aron,

lies dir doch bitte meine vorherigen Postings noch einmal in Ruhe durch. Die Buchung der Beiträge habe ich dort explizit erläutert.

Ansonsten kann ich nur noch ein weiteres Mal den Gang zu einem Fachmann anraten. Steuerberater und deren Mitarbeiter sind gut ausgebildet und können Frau A. sicherlich helfend zur Seite stehen.
Und sei es nur, dass sie die von Frau A. selbst gebuchten Geschäftsvorfälle noch einmal durchsehen.

Gruß
Sonja