- Ich habe 1994 ein Haus geschenkt bekommen.
- Mein Bruder wurde von mir 1997 ausgezahlt, gem. Notarvertrag,
mit 90000 DM. - Meine Mutter hat Nießbrauch.
- Ich wohne mit meiner Familie in diesem Haus
- 1999 habe ich das Haus für 55000 DM renoviert.
- Ich habe noch nie etwas geltend gemacht.
- Was kann ich 2001 bei meiner Steuererklärung eintragen,
evtl. Eigenheimzulage?
Um die Fragen zu beantworten, muß der Sachverhalt noch etwas genauer geklärt werden, denn Du mußt genau feststellen, ob Du das Haus zu 100% unentgeltlich (=geschenkt) erhalten hast oder teilweise auch entgeltlich. Liegt es in den neuen oder alten Bundesländern?
- Ich habe 1994 ein Haus geschenkt bekommen.
War das eine echte Schenkung ohne wenn und aber oder hast Du das Haus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von einem Elternteil übernommen und dafür den Nießbrauch eingeräumt?
- Mein Bruder wurde von mir 1997 ausgezahlt, gem.
Notarvertrag,mit 90000 DM.
Warum war Dein Bruder auszuzahlen? Kann ja nur Erbschaft sein. Ist in einem Notarvertrag (von wann?) geregelt, daß Du das Haus erhälst, die Mutter den Nießbrauch und der Bruder später eine Abfindung?) Dann haben wir eine Hausübertragung in vorweggenommener Erbfolge. Was sagt der VErtrag genau?
- Meine Mutter hat Nießbrauch.
- Ich wohne mit meiner Familie in diesem Haus
Seit wann genau?
- 1999 habe ich das Haus für 55000 DM renoviert.
Nur vorhandenes erneuert oder hast Du auch ausgebaut oder erweitert???
- Ich habe noch nie etwas geltend gemacht.
Machst Du Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommenssteuererklärung? Hast Du die Erklärung für 1999 schon abgegeben? Ist die Einspruchsfrist des Finanzamtsbescheids (ein Monat nach Zustellung) schon vorbei? sonst sofort vorsorglich EInspruch einlegen!!
- Was kann ich 2001 bei meiner Steuererklärung eintragen,
evtl. Eigenheimzulage?
Ohne genauen Sachverhalt mal ganz grob gesagt:
Die Eigenheimzulage beträgt vom Tag der Anschaffung an acht Jahre lang 2,5% der Anschaffungskosten, jedoch höchstens 2.500 DM. Eigenheimzulage erhält also nur, wer Anschaffungskosten hat, also etwas bezahlt hat. Das ist bei einem geschenkten Haus nicht der Fall.
Wenn Du Deinen Bruder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auszahlen mußtest, dann KANN es sein, daß Du hiwedurch das Haus teilweise entgeltlich erworben hast, nämlich wenn das Auszahlungsgeld von Dir stammt und nicht aus der Erbschaft. Aber die Auszahlung müßte wohl wahrscheinlich in geneuem Zusammenhang zur Hausübertragung stehen, damit man sie als ANschaffungskosten sehen kann. Dann hättest Du also in 97 Anschaffungskosten von 90.000 DM plus ggf Notarkosten gehabt (= 2.250DM Zulage).
Auch die Renovierungskosten von 55.000Dm können ab 1999 evtl. als erstmalige (=DM 1.375 Zulage) oder zusätzliche Anschaffungskosten (=2.500DM maximale Förderung) gelten.
Da die Zulage nur 8 Jahre lang und nur einmal im Leben (bei VErheirateten insgesamt 2mal) gezahlt wird, solltest Du Dir überlegen, ob es sich lohnt diese Chance jetzt für einen kurzen Restzeitraum und für eine ggf. geringe Zulagenhöhe zu verschwenden. Es sei denn, Du weißt, daß Du nie mehr ein Haus kaufen wirst.
Fraglich ist auch erst einmal, WANN Du das Haus im Sinne des Fördervorschriften angeschafft hast, so daß der Förderzeitraum beginnt und Du ermitteln kannst, wie lange er wohl noch dauern kann. In 94 wohl nicht, weil da keine Kosten waren. In 94 gab es auch noch gar keine Eigenheimzulage. Also vielleicht in 97 bei Auszahlung des Bruders? Dann wäre die Zulage für 97,98 und 99 futsch, also 3 von 8 Jahren.
Dein Fall ist kniffelig, weil sich die Fördergestze in dem Zeitraum geändert haben und man zunächst einmal rausfinden muß, wann gesetzlich die Anschaffung war, so daß man weiß, wwelches Recht anzuwenden ist.
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Gruß Norbert