Krankenversicherung Steuererklärung

Hallo,

angenommen eine Person hat eine private Krankenversicherung. Bei dieser Krankenversicherung muss man neben dem festen Satz (z.B. 170 € pro Monat) bis zu 100 Euro im Jahr an Kosten selbst übernehmen, den Rest zahlt die Kasse.

Sollte diese Person den Betrag von 100 auf den Gesamtbetrag der bezahlten Sätze draufzählen (da es ja auch Krankenkassenkosten sind) und in der Steuerklärung angeben oder nur die „reinen“ Beiträge?

Ich bedanke mich herzlich.

Beste Grüße

Nur reine Beträge an die KrankenVERSICHERUNG sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Krankheitskosten, welche direkt an Ärzte gezahlt werden usw., sind, sofern kein Erstattungsanspruch von Dritter Seite mehr besteht u. U. als „außergewöhnliche Belastung“ abziehbar.

Danke für die Antworten, die haben mir sehr geholfen!

Evita