und zwar habe ich bis zum 31.07.2000 ganz normal gearbeitet.Ab dem 15.08.2000 bin ich wieder zur Schule gegangen um mein Abi nachzumachen.Ich dieser Zwischenzeit war ich nur Familienversichert und hab nirgendwo gemeldet.Was muß ich in dieser Zeit in der Erklärung angeben?
Außerdem würde ich mich interessieren ob ich die ganzen Fahrten zur Schule absetzrn kann?Und die ganzen Arbeitsmittel uns so???
und zwar habe ich bis zum 31.07.2000 ganz normal gearbeitet.Ab
dem 15.08.2000 bin ich wieder zur Schule gegangen um mein Abi
nachzumachen.Ich dieser Zwischenzeit war ich nur
Familienversichert und hab nirgendwo gemeldet.Was muß ich in
dieser Zeit in der Erklärung angeben?
In der Erklärung gibst Du an, dass Du vom 01.01.2000 bis 31.07.2000 gearbeitet hast und vom 15.07.2000 - 31.12.2000 zur Schule gegangen bist.
Außerdem würde ich mich interessieren ob ich die ganzen
Fahrten zur Schule absetzrn kann?Und die ganzen Arbeitsmittel
uns so???
Deine Fahrten und das Lehrmaterial sowie Prüfungsgebühren kannst Du in Deiner Erklärung entweder als Werbungskosten oder als Fortbildungskosten geltend machen. Wenn es Dir beruflich Weiterhilft, dann sind es Fortbildungskosten ansonsten leider nur Werbungskosten.
Daher wäre es hilfreich gewesen, wenn Du einen Hinweis auf Deinen Beruf gegeben hättest.
leider sind deine aufwendungen ab 15.7. (fahrten zur schule, prüfungsgebühren, lernmittel) keine werbungskosten, sondern sonderausgaben - berufsausbildungskosten.
„…Zu den Berufsausbildungen gehören neben allgemeinen Schulabschlüssen (etwa Abitur) und einem Studium auch Kurse, z.B. bei den Volkshochschulen oder auch speziellen Instituten (z.B. Computerkurs „Windows 95“). Es muß aber eine gewisse Befähigung zu einer Berufsausübung gegeben sein. Mit einem Englischkurs für Anfänger kommen Sie daher nicht weiter, wohl aber etwa mit einem Kurs „Wirtschaftsenglisch“.
Zu den abziehbaren Kosten gehören insbesondere:
Fahrtkosten
Arbeitsmittel
Verpflegungsgelder
Arbeitszimmer
doppelte Haushaltsführung
Lerngemeinschaften
Zinsen für ein Bafög-Darlehen…“
Deine Fahrten und das Lehrmaterial sowie Prüfungsgebühren
kannst Du in Deiner Erklärung entweder als Werbungskosten oder
als Fortbildungskosten geltend machen. Wenn es Dir beruflich
Weiterhilft, dann sind es Fortbildungskosten ansonsten leider
nur Werbungskosten.
nun sag mir doch einer mal, wie du
a) werbungskosten
b) fortbildungskosten
definierst und ob
c) ausbildungskosten
für dich auch bekannt sind …
meiner meinung nach ist b teilmenge von a! und da macht es nun keinen unterschied. warum sind es „dann nur leider“ werbungskosten. WK sind besser abziehbar als SoA!!!