Widerruf der Verzichtserklärung/Umsatzbefreiung
Von: , Frage gestellt am Di, 7. Apr 2009
Hallo an Alle!
Angenommen, ein Unternehmer hat 2004 sein Unternehmen gegründet und als Kleinunternehmer von Anfang an auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet.
Die Umsätze in 2005 bis 2007 lagen über 50.000,- Euro, seit letztem Jahr aber sind die Umsätze wieder unter 17.500,- (und werden es auch dieses Jahr sein), weil das Unternehmen nicht mehr in Vollzeit betrieben wird.
Da das Kerngeschäft auch nun hauptsächlich aus Dienstleistungen für Privatleute besteht, würde der Unternehmer gerne von der Umsatzsteuer befreit werden.
a) spielt es eine Rolle, dass der Umsatz zeitweise über der Bemessungsgrenze lag?
b) kann der Unternehmer den Verzicht ab 2009 widerrufen?
c) wie (in welcher Form) muß er diesen Widerruf erklären?
d) der Unternehmer hat für dieses Jahr - weil ihm die Idee des Verzichts erst jetzt gekommen ist - ein oder zwei Rechnungen an andere Unternehmer mit ausgewiesener MwSt geschrieben. Reicht es, diese Steuer in der Jahreserklärung unter "unberechtigt ausgewiesene Steuer" anzugeben. Die Beträge sind nicht so hoch und tun nicht weh...
e) kann er die Rechnungen, die er mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an Privatpersonen geschrieben hat (die nicht zum Abzug berechtigt sind), nachträglich einfach berichtigen?
Viele Fragen, ich weiß! Danke für Eure Geduld und Hilfe!
Herzliche Grüße, Véronique
