Gleiche Antwort
Hallo,
mir geht es ähnlich. Meine Sitaution: Bis Ende Feb in D
gemeldet und damit steuerpflichtig. Ab 1.3 arbeite und wohne
ich in Schweiz.
Ist das jetzt so, dass ich meine deutschen Einkünfte in D,
meine Schweizer Einkünfte in Ch versteuern muß?
Korrekt.
Da es zeitlich
keine Kollissionen gibt, erfolgt das dann unabhängig
voneinander?
Jawoll.
Wie sieht es dann mit Pauschbeträgen aus? Ist das dann z.B. in
D anteilig 2/12?
Nein, Jahrespauschbeträge werden nicht gezwölftelt aber tatsächliche Kosten, die nach dem 28.2. anfallen, interessieren den deutschen Fiskus nicht mehr, weil Deine deutsche Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes und Wegfall der inländischen Einkünfte zu diesem Zeitpunkt endete.
Welchen Steuersatz muß ich zahlen (Konkreter: Wie rechne ich
meinen Grenzsteuersatz aus)? Einkommen in den zwei Monaten mal
sechs und dann Steuertabelle?
Nein, es werden nur Deine tatsächlichen Einkünfte (zwei Monate) zugrunde gelegt. Wenn Du nicht gerade ein Top-Verdiener bist, fällt für diese Einkünfte (zwei Monate) GRUNDSÄTZLICH keine deutsche Steuer an, weil Du - unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Kosten und der Freibeträge - unterhalb des Eingangsbetrages der Steuertabelle liegen wirst.
ABER! Deine Einkünfte in der Schweiz unterliegen nach deutschem (nicht nach internationalem - also nicht nach DBA-) Recht dem sog. Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich Dein Steuersatz und es kann sogar - je nach Verdienst - zu einer Steuernachzahlung in D kommen. Das läßt sich aber - wie immer im Steuerrecht - nur genau sagen, wenn man die Zahlen kennt. Wenn Du willst, maile ich Dir eine Excel-Tabelle (Office 97) mit einer Steuerberechnung, in der Du mit den Zahlen ein wenig spielen kannst. Bin allerdings noch nicht dazu gekommen, die Steuersätze für 2001 einzuarbeiten. Die Tabelle gilt für 1999, wirft daher, weil die Steuersätze gesenkt wurden, eine etwas höhere Steuer aus als derzeit aktuell, liefert Dir aber zumindest einen Eindruck von der Berechnung und der Auswirkung des Progressionsvorbehalts.
Wie ist es mit Werbungskosten. Anteilig geltend machen?
Den Einkünften (schweizer bzw. deutschen) zurechnen, zu denen sie gehören.
Zum Schluß: Auch für Dich gilt, daß der Progressionsvorbehalt in der hier vorliegenden Form vor deutschen Finanzgerichten angefochten wird. Ich persönlich rechne zwar nicht mit einem für den Steuerzahler positiven Ausgang, Du solltest aber gegen den Steuerbescheid, der die schweizer Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt, Einspruch einlegen, auf die laufenden Gerichtsverfahren verweisen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beantragen.
Gruß Raúl
http://www.kukurukuku.de
P.S.
Über die Besteuerung in der Schweiz kann ich Dir nicht viel sagen (nur, daß sie dort Deine deutschen Einkünfte bis zum 28.2. nicht versteuern dürfen). Es sollen sich bei www ja auch Eidgenossen „herumtreiben“. Vielleicht fragst Du mal gezielt nach schweizer Steuerrecht.