Haus wird auf Kind überlassen-Zhl. am Mutter V+V?

Hallo
ein vermietes Haus, dass der Mutter gehört wird nun an die stpfl. Tochter überlassen. Diese zahlt der Mutter auf deren Lebenszeit einen Betrag von mon. 750€. In dem vermieteten Haus hat schon immer die Schwester der Mutter ein Wohnrecht. Dieses wird jedoch nicht ausgeübt sondern durch eine monatliche Geldzahlung ausgeglichen.

Sind die Ausgaben der Tochter an die 1. Mutter und 2. an die Schwester der Mutter in der Anlage V+V als Werbungskosten abzugsfähig?

Wenn ja, wo steht das genau?

MfG

Moinsen,
hier ist in erster Linie die Schenkungssteuer ein Thema, da hier eine sogenannte gemischte Schenkung vorliegt. Die Zahlung an die Mutter fallen im Bereich der Einkommensteuer unter die Sonderausgaben.

Es ist daher sinnvoll, zunächst einmal herauszufinden, ob und in welcher Höhe Schenkungssteuer zu zahlen ist. Dafür muss der Verkehrswert der Immobilie sowie des lebenslangen Wohnrechts ermittelt werden. Man sollte daher mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/erbstr-2003/r17…
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par10.html

Schöne Grüße
e

das mit der Schenkungssteuer ist bereits geklärt.

Mir ging es nur um die Zahlungen, da ich eben der Meinung war diese als WK in der V+V abzuziehen und nicht als SA. Jedoch hab ich dazu im Gestz oder sonst. Quellen nichts gefunden, bzw. weiss nicht recht wo ich nachschauen soll.

MfG

Moin,
ich hätte auf den ersten Satz achten sollen. Das Haus wird vermietet…
Als SA dann, wenn diese Zahlung weder WK noch BA. Das ergibt sich aus § 10 EStG. Hier wären es dann WK, du hast Recht.
Das die Schenkungssteuer geklärt war, wusste ich nicht.
Schöne Grüße
e

http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Ver…

=> da ist auch ein Link zu „Renten und dauernde Lasten“

Sachverhalt unklar
Hi,

ein vermietes Haus,

ok

dass der Mutter gehört wird nun an die
stpfl. Tochter überlassen.

was meinst du mit stpfl??? bitte ausschreiben

was verstehst du unter „überlassen“?

Diese zahlt der Mutter auf deren
Lebenszeit einen Betrag von mon. 750€.

Gibt es eine vertragliche Regelung dazu? Notariell?
In welchem Jahr wurde der Vertrag mit dieser Regelung abgeschlossen?

Welche weiteren Bestimmungen sind in dem Vertrag oder ist das die einzige Gegenleistung?
Gibt es ein Gutachten über den Wert des Grundstücks, damit man es in Vergleich zu der Leibrente setzen kann?

In dem vermieteten Haus
hat schon immer die Schwester der Mutter ein Wohnrecht.

gibt es dazu einen Vertrag?
Von wann datiert der?

Dieses
wird jedoch nicht ausgeübt sondern durch eine monatliche
Geldzahlung ausgeglichen.

Wohnrecht ist etwas, was man nur persönlich ausüben kann. Warum wurde das Wohnrecht abgelöst durch die Geldzahlung? Wann wurde diese Ablösung vertraglich geregelt?
Oder ist das nur eine Regelung, wie die eingehende Miete verteilt werden soll?

Sind die Ausgaben der Tochter an die 1. Mutter und 2. an die
Schwester der Mutter in der Anlage V+V als Werbungskosten
abzugsfähig?

vielleicht und wenn, nicht in voller Höhe

Ach, und was ist mit der Schenkungssteuer? Liegt eine Schenkung vor oder ein teilentgeltlicher Erwerb? „Geklärt“ ist mir zu ungenau.

Wenn ja, wo steht das genau?

erst muss der Sachverhalt klar sein, damit ich suchen kann…

Das ist sicher keine Konstellation fürs Do-it-yourself. Wurde schon mal ein Steuerberater für dies befragt?

Schöne Grüße
C.