mal angenommen frau mustermann ist studentin und arbeitet nebenher außerdem selbstaendig auf rechnung. sie fuehrt umsatzsteuer ab, bewegt sich aber mit ihren einkuenften nur in einem bereich zwischen 3000-3500€ / jahr.
sie arbeitet außerdem in einem minijob fuer den keine steuern faellig werden.
frau mustermann hat ihre steuererklaerung bereits eingereicht und die jahresumsatzsteuer im nachhinein ueberwiesen. in der steuererklaerung hat sie auch kosten fuer ihren arbeitsraum (atelier) oder auch fachliteratur u.ae. angegeben. frau mustermann ging davon aus, dass sie einen teil der geleisteten kosten erstattet bekommt.
aus dem bescheid ueber die einkommenssteuer geht jedoch keinerlei rueckzahlung hervor. muesste sie noch einen weiteren bescheid erhalten, oder bekommt frau mustermann womoeglich aus einem bestimmten grund nichts erstattet?
mal angenommen frau mustermann ist studentin und arbeitet
nebenher außerdem selbstaendig auf rechnung. sie fuehrt
umsatzsteuer ab, bewegt sich aber mit ihren einkuenften nur in
einem bereich zwischen 3000-3500€ / jahr.
Wurden dafür Einkommensteuervoauszahlungen bezahlt?
sie arbeitet außerdem in einem minijob fuer den keine steuern
faellig werden.
Falls oben Nein, wurde also keine Einkommensteuer bezahlt, was soll Frau Mustermann dann erstattet bekommen?
umsatzsteuer…
Hat hiermit nichts zu tun, die anrechenbare Vorsteuer wurde ja schon vorher abgezogen und nicht mitüberwiesen.
in der
steuererklaerung hat sie auch kosten fuer ihren arbeitsraum
(atelier) oder auch fachliteratur u.ae. angegeben.
Die mindern den Gewinn.
frau mustermann ging davon aus, dass sie einen teil der geleisteten
kosten erstattet bekommt.
Da kann Frau Mustermann weiter davon Träumen. Vom Finanzamt bekommt man in aller Regel nur etwas zurück, wenn man vorher was bezahlt hat.
angenommen frau mustermann hat als selbstaendige in der EÜR saemtliche betriebsausgaen aufgefuehrt. haette sie diese, also auch zb die miete des arbeitsraums, auch in der umsatzsteuererklaerung auffuehren muessen? und somit letztendlich eine geringere umsatzsteuer abfuehren muessen?
Das ist ein rein einkommensteuerliches Problem und hat daher nur Auswirkungen in der Gewinnermittlung und damit in der Einkommensteuererklärung.
Umsatzsteuerprobleme sind, dass sie die eingenommene Umsatzsteuer ans FA abführen muss, dafür aber aus bezahlten Rechnungen die Vorsteuer gegenrechnen darf. Aber eben nur auf Umsatzsteuerebene.
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Umsatzsteuerprobleme sind, dass sie die eingenommene
Umsatzsteuer ans FA abführen muss, dafür aber aus bezahlten
Rechnungen die Vorsteuer gegenrechnen darf. Aber eben nur auf
Umsatzsteuerebene.
Noch was-wieso führt unsere Musterfrau bei 3-5 tsd € Umsatz überhaupt USt ab? Gibts einen bestimmten Grund, warum Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat?
Noch was-wieso führt unsere Musterfrau bei 3-5 tsd € Umsatz
überhaupt USt ab? Gibts einen bestimmten Grund, warum Sie auf
die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat?
Da brauch ich keine „Klicktipps“ dazu, das ist schon klar,
daher hab ich ja nach dem GRUND gefragt.
Du nicht, aber unwissende „lernbegierige“ Mitlesende!
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