Einkommensteuererklärung - Ausländer

Hallo,
weißt jemand wie es mit Einkommensteuererklärung für Ausländer ist?

Ein Ausländer hat in dem Jahr 2008 als Selbständiger in Seiner Heimat gearbeitet. Dann ist er nach Deutschland (DE) umgezogen und hat in DE als Festangestellter gearbeitet. Er hat Steuer, Sozialversicherung, Krankenkasse….alles gezahlt.
In der Heimat hat er Einkommensteuererklärung abgegeben, wo man auch Einkünfte aus Deutschland eintragen musste. Wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen muss man aber keine Steuer von den Deutschen Einkünften zahlen.
Die Frage ist aber, was mit Deutscher Einkommensteuererklärung?
Reicht es wen der Ausländer nur die Einkünfte aus Deutschland (DE) einträgt oder muss er da auch Einkünfte aus der Heimat eintragen? (In welche Formularfelder?)
Wenn ja, wie beeinflusst es die Situation, falls er weniger als 7000Eur in DE verdient hat - dass heißt er sollte Steuer die er in DE gezahlt hatte, zurückbekommen.

Hat jemand bitte eine Idee?
Vielen Dank!
saman

Hi,

In der Heimat hat er Einkommensteuererklärung abgegeben, wo
man auch Einkünfte aus Deutschland eintragen musste. Wegen dem
Doppelbesteuerungsabkommen muss man aber keine Steuer von den
Deutschen Einkünften zahlen.
Die Frage ist aber, was mit Deutscher
Einkommensteuererklärung?
Reicht es wen der Ausländer nur die Einkünfte aus Deutschland
(DE) einträgt

nein

oder muss er da auch Einkünfte aus der Heimat
eintragen? (In welche Formularfelder?)

ja, es wird wie im anderen Land behandelt, nur spiegelbildlich, d.h. die Einkünfte aus dem anderen Land sind anzugeben. Anlage AUS, als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt = auf Rückseite

Wenn ja, wie beeinflusst es die Situation, falls er weniger
als 7000Eur in DE verdient hat - dass heißt er sollte Steuer
die er in DE gezahlt hatte, zurückbekommen.

kommt drauf an, wie hoch die Einkünfte aus dem anderen Land waren, da die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Schöne Grüße
C.