Hallo
Beispiel:
Der steuerpflichtige AN wohnt mit seiner Familie in Frankfurt. Nun fängt er eine neue Arbeit in München an. Dort beginnt er am 1. September zu arbeiten, wohnt jedoch für 1 Monat im Hotel. Danach zieht er in München eine Mietswohnung.
Was bzw. kann man Kosten für den 1 Monat in dem er im Hotel gewohnt hat gelten machen?
Nur nach Nachweis oder gibt es Pauschalen?
LG