Dopp. Haushaltsführung im Hotel?

Hallo
Beispiel:

Der steuerpflichtige AN wohnt mit seiner Familie in Frankfurt. Nun fängt er eine neue Arbeit in München an. Dort beginnt er am 1. September zu arbeiten, wohnt jedoch für 1 Monat im Hotel. Danach zieht er in München eine Mietswohnung.

Was bzw. kann man Kosten für den 1 Monat in dem er im Hotel gewohnt hat gelten machen?

Nur nach Nachweis oder gibt es Pauschalen?

LG

Hallo,

Was bzw. kann man Kosten für den 1 Monat in dem er im Hotel
gewohnt hat gelten machen?

Nur nach Nachweis oder gibt es Pauschalen?:

ja, die tatsächlichen Kosten nach Beleg.

Gruß
Lawrence